BBKK A 0, S 2, S 3, Z 90/60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: BBKK A 0, S 2, S 3, Z 90/60 AW
Der BBKK A 0, S 2, S 3, Z 90/60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine vollständige Leistungsgarantie ohne Selbstbehalt auszeichnet. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, stationär Privatarztbehandlung unter Höchstsatzbedingungen. Die Zahnversorgung bietet 90% für Behandlungsleistungen und 60% für Zahnersatz bis zu einer jährlichen Höchstsumme von 3.067,75 EUR. Psychotherapie wird ambulant ohne Begrenzung der Sitzungszahl zu 100% erstattet, stationär ebenfalls abgedeckt.
Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der BBKK sind für bestehende Versicherte eine Möglichkeit, bei veränderten Bedürfnissen kostengünstiger versichert zu sein. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu steigenden Beiträgen auch ohne erhöhte Leistungsansprüche führen kann. In vielen Fällen erlaubt ein Tarifwechsel zu modernen offenen Tarifen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen erhebliche Sparpotenziale, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei Übernahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im BBKK PKV-Tarif konkret für Sie verfügbar sind.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



