BBKK A 0, S 3, S 2, S 1, Z 100/80 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 0, S 3, S 2, S 1, Z 100/80 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A 0, S 3, S 2, S 1, Z 100/80 NW der BBKK bietet Premium-Leistungen ohne Selbstbehalt in der neuen Welt. Versicherte profitieren von GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), voller Psychotherapie-Kostenübernahme, Einbettzimmer mit Privatarzt und 80% Erstattung für Zahnersatz bis 3.067,75 Euro jährlich. Sehhilfen bis 100 Euro pro Jahr und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung (Prothesen, Implantate, Orthesen) runden das Leistungsbild ab.
Als geschlossener Tarif nimmt die BBKK keine neuen Kunden auf, doch Versicherte des Hauses können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren, falls günstigere oder gleichwertige Alternativen verfügbar sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu steigenden Beiträgen, besonders für ältere Versichertenkohorten. Altersrückstellungen können in vielen Fällen bei einem Wechsel übernommen werden, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob dieser BBKK PKV-Tarif optimal für Sie ausgestaltet ist oder ob ein Wechsel sinnvoll sein könnte.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 1+S 2+S 3: Privatarztbehandlung.
S 1+S 2+S 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 1, S 2, S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




