BBKK A 0, S 3, S 2, S 1, Z 90/60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: BBKK A 0, S 3, S 2, S 1, Z 90/60 NW
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG bietet mit ihrem Tarif A 0, S 3, S 2, S 1, Z 90/60 NW eine Versicherung ohne Selbstbehalt an. Dieser geschlossene Bisex-Tarif der neuen Welt bietet einen umfassenden Versicherungsschutz: ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie ohne Begrenzung und Zahnbehandlung mit 90 Prozent Erstattung.
Als geschlossener Tarif der BBKK ist dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, steht aber bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers offen für einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Solche Übergänge bieten in vielen Fällen die Gelegenheit, kostengünstigere Alternativen zu finden, ohne dabei wesentliche Leistungen aufzugeben, und können Altersrückstellungen häufig mitnehmen. Geschlossene Tarife mit starkem Leistungsprofil wie dieser sind oft nicht mehr öffentlich beworben und verlangen nach individueller Beratung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Ihren BBKK PKV-Tarif ein optimierter Wechsel in Betracht kommt.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 1+S 2+S 3: Privatarztbehandlung.
S 1+S 2+S 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 1, S 2, S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



