BBKK A 0, S 3, S 2, Z 100/80 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 0, S 3, S 2, Z 100/80 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif BBKK A 0, S 3, S 2, Z 100/80 NW der BBKK richtet sich an Versicherte der Neuen Welt mit besonderem Augenmerk auf Kostenoptimierung ohne Eigenanteile. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro erhalten Sie Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus und eine Zahnersatzquote von 80 Prozent. Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 100 Euro jährlich und alternative Heilmethoden sind mitversichert.
Als geschlossener Tarif nimmt der BBKK A 0, S 3, S 2, Z 100/80 NW keine neuen, externen Versicherten auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch gemäß §204 VVG in offene oder günstigere Tarife wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen übernehmen. Ein interner Tarifwechsel ist daher häufig eine relevante Optimierungsmöglichkeit für Versicherte, die mit der Prämienentwicklung unzufrieden sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen zum BBKK PKV-Tarif auf und bewertet deren Sinnhaftigkeit für Ihre Situation.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 2+S 3: Privatarztbehandlung.
S 2+S 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 2, S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



