BBKK A 0, S 3, S 2, Z 90/60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: BBKK A 0, S 3, S 2, Z 90/60 NW
Geschlossener Bisex-Tarif der BBKK ohne Selbstbehalt mit umfassenden Leistungen: bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze im ambulanten und stationären Bereich, Zahnersatz mit 60-prozentiger Erstattung bis 3.067,75 EUR jährlich. Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist enthalten, ebenso unbegrenzte Psychotherapie und spezialisierte Zahnbehandlung mit 90-prozentiger Kostenübernahme für Prophylaxe und konservative Leistungen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte der BBKK, die eine umfassende medizinische Versorgung ohne Zuzahlungen bei Eigenleistungen suchen.
Da dieser Tarif geschlossen ist, können nur bestehende BBKK-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft ist ein Kostenfaktor, der häufig zu Beitragserhöhungen führt. Allerdings bietet der Tarifwechsel oft die Möglichkeit, in einen günstigeren, offenen Tarif zu wechseln und dabei in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen zu erhalten. Altersrückstellungen können in der Regel mitwechseln, ohne dass erneute Gesundheitsfragen notwendig sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Tarifwechsel zu einem BBKK PKV-Tarif mit niedrigeren Beiträgen für Ihre Situation passt.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 2+S 3: Privatarztbehandlung.
S 2+S 3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 2, S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




