BBKK
PKV-Anbieter BBKK
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 100%

BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW ist ein etablierter Tarif aus der alten Versicherungswelt, der sich durch mehrere attraktive Merkmale auszeichnet: Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzteleistungen), Mehrbettzimmer im Krankenhaus und umfassende Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Hinzu kommt eine 80-prozentige Kostenübernahme für Zahnersatz und Kieferorthopädie mit maximalen Jahresgrenzen von 3.067,75 Euro. Diese Kombination aus kostenfreier Grundversorgung und starken Zahnleistungen macht den Tarif für Versicherte mit regelmäßigen Behandlungsbedürfnissen interessant.

Da der Tarif geschlossen ist, können neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der BBKK haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG von diesem Tarif in einen neueren Tarif zu wechseln. Geschlossene Tarife mit schrumpfender Versichertengruppe sind häufig stärkerem Beitragsdruck ausgesetzt, da die Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilt werden. Gerade hier lohnt sich eine Überprüfung, ob ein Tarifwechsel innerhalb der BBKK günstigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglicht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse des BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale für Ihre individuelle Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 0: Erstattet werden

  • Gläser und Kontaktlinsen
  • max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.

Leistung einmal pro Kalenderjahr.

Psychotherapie

A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden (Liste des Versicherers):

  • 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
Ärztliche Behandlung

A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.

Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S 3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S 3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 100/80: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im BBKK: A 0, S 3, Z 100/80 AW versichert?
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Viele BBKK-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der BBKK?

Der A 0, S 3, Z 100/80 AW ist ein geschlossener Tarif, d.h. die BBKK nimmt über ihn keine Neukunden auf. Das hat Konsequenzen für die Beitragsentwicklung: Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, während medizinische Kostensteigerungen und demografische Alterung fortbestehen. Geschlossene Tarife erleben daher häufig überdurchschnittliche Prämienerhöhungen. Bestehende Versicherte der BBKK können jedoch gemäß § 204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln oder intern zu einem anderen BBKK-Tarif umsatteln.

Obwohl der Tarif nicht öffentlich angeboten wird, gibt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm seinen Mandanten einen systematischen Überblick über verfügbare Optionen - auch bei älteren, geschlossenen Tarifen wie diesem. Die Tariflandschaft bei der BBKK ist umfangreich; eine individuelle Analyse kann häufig zeigen, dass ein Wechsel zu besseren Konditionen oder zu ähnlichen Leistungen mit reduzierten Beiträgen möglich ist.

Kann ich aus diesem Tarif zu einem günstigeren wechseln?

Ja, als BBKK-Versicherter haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Ein Wechsel zu einem anderen BBKK-Tarif ist möglich; ob dabei eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Wechselmöglichkeiten und zeigt Ihnen, wie sich Beitrag und Leistungen verändern würden. Lassen Sie sich von unserem Sachverständigen eingehend beraten, denn gerade beim Wechsel aus einem älteren Bestandstarif können erhebliche Einsparungen entstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für den A 0, S 3, Z 100/80 AW ist der erste Schritt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im A 0, S 3, Z 100/80 AW verstehen und reagieren

Der A 0, S 3, Z 100/80 AW unterliegt als geschlossener Altwelt-Tarif einem strukturellen Kostendruck: Die Versichertengruppe wird immer kleiner, wodurch Beitragserhöhungen überproportional wirken. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie die Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Kapitalerträge. Diese Kombination führt dazu, dass geschlossene Tarife überdurchschnittlich oft mit Prämienerhöhungen konfrontiert sind.

Bestandsversicherte haben die Chance, proaktiv gegenzusteuern: Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG zu einem offenen oder neueren BBKK-Tarif ist häufig mit moderateren Beiträgen und gleichwertigen oder besseren Leistungen verbunden. Im Beitragserhöhungs-Chart der BBKK können Sie die langfristigen Trends für diesen Tarif nachverfolgen. Beitragserhöhungs-Chart gibt einen guten Überblick. Lassen Sie Ihre persönliche Wechselmöglichkeit prüfen - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW

Der Tarif bietet umfangreiche ambulante Leistungen ohne Selbstbehalt: GOÄ-Erstattung bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, Psychotherapie zu 100% ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 100 Euro pro Jahr, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel aus geschlossenem Katalog zu 100%, stationäre Belegarztleistungen mit Mehrbettzimmer. Zahnbehandlung und Prophylaxe: 100%. Zahnersatz und Kieferorthopädie: 80%, mit jährlichem Höchstbetrag von 3.067,75 Euro.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengruppe und tendenziell zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Bestehende BBKK-Versicherte haben jedoch das Recht zum internen Tarifwechsel nach § 204 VVG und können zu neueren oder offenen BBKK-Tarifen wechseln, die häufig eine vorteilhaftere Prämienentwicklung bieten.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - das ist ein großer Vorteil dieses Tarifs. Es gibt keinen jährlichen Eigenbetrag oder keine Kostenbeteiligung pro Versicherungsfall, weder in der ambulanten noch in der stationären oder zahnmedizinischen Versorgung. Das positioniert diesen Tarif im Premium-Segment und macht ihn besonders attraktiv für Versicherte, die häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Ja, als BBKK-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG nutzen. Ein Wechsel zu einem anderen BBKK-Tarif ist in vielen Fällen mit niedrigeren Beiträgen und gleichwertigen Leistungen möglich. Ob eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Beurteilung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über Ihre Optionen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife bei der BBKK spielen eine Rolle. Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif aber grundsätzlich ein guter Kandidat für einen Wechsel, denn die Beitragsentwicklung ist hier überdurchschnittlich belastet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer ausführlichen Analyse zeigen, welche Tarifwechsel für Sie sinnvoll wären - oft mit deutlich besseren Prämien bei erhaltenen oder verbesserten Leistungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert