BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW ist ein etablierter Tarif aus der alten Versicherungswelt, der sich durch mehrere attraktive Merkmale auszeichnet: Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzteleistungen), Mehrbettzimmer im Krankenhaus und umfassende Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Hinzu kommt eine 80-prozentige Kostenübernahme für Zahnersatz und Kieferorthopädie mit maximalen Jahresgrenzen von 3.067,75 Euro. Diese Kombination aus kostenfreier Grundversorgung und starken Zahnleistungen macht den Tarif für Versicherte mit regelmäßigen Behandlungsbedürfnissen interessant.
Da der Tarif geschlossen ist, können neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der BBKK haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG von diesem Tarif in einen neueren Tarif zu wechseln. Geschlossene Tarife mit schrumpfender Versichertengruppe sind häufig stärkerem Beitragsdruck ausgesetzt, da die Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilt werden. Gerade hier lohnt sich eine Überprüfung, ob ein Tarifwechsel innerhalb der BBKK günstigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse des BBKK A 0, S 3, Z 100/80 AW wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale für Ihre individuelle Situation bestehen.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3: Regel- und Belegarztleistungen.
S 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



