BBKK
PKV-Anbieter BBKK
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 100%

BBKK A 0, S 3, Z 100/80 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif A 0, S 3, Z 100/80 NW der BBKK richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens und kombiniert eine Besonderheit, die in der heutigen Tariflandschaft selten geworden ist: einen kompletten Wegfall des Selbstbehalts. Ambulant deckt dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ ab (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erfolgt die Kostenübernahme im Regelfall ohne Chefarztbehandlung; zahnmedizinisch werden sowohl Zahnbehandlung als auch Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 80% erstattet.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt sind Neu-Aufnahmen nicht mehr möglich, was die Risikogemeinschaft schrittweise schrumpfen lässt. Dieser demografische Druck führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, insbesondere bei älteren Tarifgenerationen. Trotz dieser Herausforderung bleibt der Null-Selbstbehalt ein starkes Verkaufsargument für alle, die das Risiko von Eigenausgaben minimieren möchten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, gemanagt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft, ob für Sie innerhalb des BBKK-Bestands ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ohne wesentliche Leistungseinbußen realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A 0: Erstattet werden

  • Gläser und Kontaktlinsen
  • max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.

Leistung einmal pro Kalenderjahr.

Psychotherapie

A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden (Liste des Versicherers):

  • 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
Ärztliche Behandlung

A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S 3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S 3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z 100/80: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Summenbegrenzung

Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele BBKK-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Tarif: Folgen für Bestandsversicherte

Der Tarif A 0, S 3, Z 100/80 NW der BBKK ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt externe Neukunden nicht mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft mit jedem Jahr kleiner wird, während gleichzeitig die statistisch älteren Versicherten verbleiben. Diese demografische Entwicklung treibt die Beitragssätze in die Höhe. Allerdings: Bestandsversicherte der BBKK haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG, um in offenere oder besser ausgelastete Tarife zu wechseln und damit der Beitragseskalation zu begegnen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr im Bestand aktiv kommuniziert. Das macht die individuelle Recherche schwierig. Genau hier unterstützt Sie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm mit umfassender Kompetenz auch über geschlossene Tarife hinweg und kann Ihnen Alternativen aufzeigen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der BBKK

Ein Tarifwechsel zu einem anderen BBKK-Tarif ist innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft über §204 VVG möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise auf den neuen Tarif übertragen, häufig entfällt auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen kostenfrei und zeigt auf, wie ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen führen kann, ohne dass Sie notwendige Leistungen aufgeben müssen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse startet mit Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen BBKK-Tarif

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und ältere Versicherte überproportional vertreten sind. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Schadensquote und damit auf Ihre Prämie aus. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die auch diese Tarifgeneration erfassen. Eine Beitragserhöhung in diesem Segment ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Genau für diese Situation bietet der Tarifwechsel einen praktischen Ausweg: Ein Wechsel innerhalb der BBKK ermöglicht es in vielen Fällen, bei vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen deutlich niedrigere Beiträge zu zahlen. Den aktuellen Beitragsanstieg in diesem Tarif können Sie im Beitragserhöhungs-Chart nachverfolgen. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche Optionen sich für Sie öffnen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen hier Klarheit - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum BBKK A 0, S 3, Z 100/80 NW

Der Tarif ist ein Vollschutz ohne Selbstbehalt. Ambulant erstattet er bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen (ärztlich), 2,5-fach (technisch), 1,3-fach (Labor). Psychotherapie wird zu 100% ohne Sitzungsbegrenzung übernommen. Sehhilfen werden bis 100 Euro pro Brille pro Jahr erstattet. Stationär deckt der Tarif Regelleistungen und Belegärzte bis zu Höchstsätzen ab. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, jährlich bis 3.067,75 Euro.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Sie als Bestandsversicherter der BBKK bleibt jedoch das Tarifwechselrecht nach §204 VVG bestehen - eine wichtige Option, um auf Beitragsanpassungen zu reagieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro im Kalenderjahr. Das ist ein rares Leistungsmerkmal in der aktuellen PKV-Landschaft. Sie zahlen keine Eigenanteile pro Versicherungsfall und keine Jahresfranchise - der Versicherer übernimmt die versicherten Leistungen zu 100%, soweit die GOÄ/GOZ-Höchstsätze greifen. Dies ist beim geschlossenen Status besonders wertvoll für Versicherte, die Wert auf Kostensicherheit legen.
Ja. Als BBKK-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie dabei zu einem günstigeren Tarif wechseln und Ihre bisherigen Altersrückstellungen mitnehmen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings: Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet hier Klarheit.
Ein Wechsel lohnt sich insbesondere dann, wenn der Null-Selbstbehalt für Ihre persönliche Situation weniger kritisch ist oder wenn Sie bereit sind, ihn gegen niedrigere Beiträge einzutauschen. Der geschlossene Status treibt die Prämien langfristig nach oben; offenere BBKK-Tarife mit moderatem Selbstbehalt oder besserer Kostenverteilung können erheblich günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist - kostenlos und verbindlich in unserer PKV-Tarifanalyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert