BBKK A 0, S 3, Z 100/80 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 0, S 3, Z 100/80 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A 0, S 3, Z 100/80 NW der BBKK richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens und kombiniert eine Besonderheit, die in der heutigen Tariflandschaft selten geworden ist: einen kompletten Wegfall des Selbstbehalts. Ambulant deckt dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ ab (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erfolgt die Kostenübernahme im Regelfall ohne Chefarztbehandlung; zahnmedizinisch werden sowohl Zahnbehandlung als auch Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 80% erstattet.
Als geschlossener Tarif der neuen Welt sind Neu-Aufnahmen nicht mehr möglich, was die Risikogemeinschaft schrittweise schrumpfen lässt. Dieser demografische Druck führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, insbesondere bei älteren Tarifgenerationen. Trotz dieser Herausforderung bleibt der Null-Selbstbehalt ein starkes Verkaufsargument für alle, die das Risiko von Eigenausgaben minimieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, gemanagt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft, ob für Sie innerhalb des BBKK-Bestands ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ohne wesentliche Leistungseinbußen realisierbar ist.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 3: Regel- und Belegarztleistungen.
S 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



