BBKK A 0, S 3, Z 90/60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: BBKK A 0, S 3, Z 90/60 AW
Die BBKK Private Krankenversicherung bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A 0, S 3, Z 90/60 AW einen klassischen Vollversorgungstarif der älteren Generation. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro fallen für Versicherte keine Eigenbeteiligungen an. Die ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet, Zahnbehandlung mit 90 Prozent, Zahnersatz mit 60 Prozent. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung sowie Sehhilfen bis 100 Euro jährlich sind enthalten. Diese Struktur macht den Tarif für Bestandsversicherte interessant, die Vollschutz ohne Zuzahlungen wünschen.
Als geschlossener Tarif der alten Welt steht der A 0, S 3, Z 90/60 AW nur noch Bestandsversicherten des gleichen Versicherers für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zur Verfügung. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Versicherte mit Beitragsanpassungen ist dies aber zugleich ein Zeichen, dass ein Wechsel in einen moderner kalkulierten, offenen Tarif häufig zu deutlichen Ersparnissen führt, ohne dass dabei Leistungen aufgegeben werden müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse des Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob der BBKK PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt oder ein Wechsel empfehlenswert ist.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3: Regel- und Belegarztleistungen.
S 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



