BBKK A 0, S 3, Z 90/60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 0, S 3, Z 90/60 NW im Profil
Der BBKK A 0, S 3, Z 90/60 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der BBKK aus der neuen Welt mit einem herausragenden Merkmal: einem Selbstbehalt von 0 Euro. Das bedeutet, dass Versicherte ihre Leistungen ohne Zuzahlungen erhalten - eine Seltenheit im Markt. Ambulant erstreckt sich die Versorgung auf Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), was eine großzügige Arzthonorarerstattung sichert. Stationär wird der Aufenthalt im Mehrbettzimmer abgedeckt, und die zahnärztliche Versorgung bietet 90 Prozent für Behandlung und Prophylaxe sowie 60 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zur jährlichen Summenbegrenzung von 3.067,75 Euro.
Als Tarif der neuen Welt mit Schließung ist der A 0, S 3, Z 90/60 NW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, doch Bestandsversicherte desselben Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft wird sich langfristig verengen, was typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen. Gerade wegen dieser Dynamik lohnt es sich häufig, die Wechselmöglichkeiten innerhalb der BBKK zu prüfen und ein optimiertes Profil zu finden, das die Leistungen bewahrt und die Kosten senkt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale im BBKK PKV-Tarif stecken.
Basismerkmale
A 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 0: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 0: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 0: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Stationäre Leistungen
S 3: Regel- und Belegarztleistungen.
S 3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




