BBKK A 1500, S 1, S 2, S 3, Z 100/80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 1500, S 1, S 2, S 3, Z 100/80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif BBKK A 1500, S 1, S 2, S 3, Z 100/80 AW ist ein Altwelt-Tarif, der mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr ausgestaltet ist. Ambulante und stationäre Behandlungen werden bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet, stationär mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer garantiert. Psychotherapie ist unbegrenzt, Zahnersatz bis 80 % erstattet, jeweils bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.067,75 EUR.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neueintritten und sehen daher eine alterswirksame Beitragsbelastung. Allerdings können Bestandsversicherte desselben Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig in modernere Tarife mit besserer Kostenstruktur wechseln und dabei ihre Altersrückstellungen mitnehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optionen für Ihren BBKK PKV-Tarif bestehen und ob eine Optimierung lohnend ist.
Basismerkmale
A 1500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 1500: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 1500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2+S 1: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2+S 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2, S 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




