BBKK A 1500, S 1, S 2, S 3, Z 90/60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 1500, S 1, S 2, S 3, Z 90/60 AW im Detail
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG bietet mit dem Tarif A 1500, S 1-3, Z 90/60 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt mit hochwertiger medizinischer Versorgung an. Bei einem Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr erstattet dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Stationär profitieren Versicherte von der Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung. Die Zahnerstattung sieht eine Doppelstaffel vor: 90 Prozent für Zahnbehandlung und Prophylaxe, 60 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis maximal 3.067,75 Euro im Jahr.
Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt ist der A 1500 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, unterliegt aber der schrumpfenden Risikogemeinschaft älterer Jahrgänge, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstiger prämierten offenen Nachfolgetarif des gleichen Versicherers ist häufig eine vielversprechende Option. In vielen Fällen lassen sich Beiträge optimieren, während Altersrückstellungen übernommen werden und vergleichbare Leistungen erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt. Er kennt die Wechseloptionen auch für ältere BBKK PKV-Tarife und ermittelt, welche Strategie am besten zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
A 1500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 1500: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 1500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2+S 1: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2+S 1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2, S 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 90/60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 90/60: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 90/60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 90/60: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




