BBKK A 1500, S 2, S 3, Z 100/80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
BBKK A 1500, S 2, S 3, Z 100/80 AW im Detail
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A 1500, S 2, S 3, Z 100/80 AW eine Altersvorsorgeversicherung der älteren Generation an. Dieser Tarif kombiniert einen 1.500 EUR Selbstbehalt mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und 80% Zahnersatz bis 3.067,75 EUR jährlich. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und Sehhilfen bis 100 EUR jährlich runden das Leistungsprofil ab.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Welt (Alte Welt) nimmt die BBKK hier keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und damit überdurchschnittlich steigende Beitragszahlungen. Versicherte des gleichen Versicherers können allerdings im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG prüfen, ob ein Wechsel zu einem Tarif mit besseren Beitragsperspektiven möglich ist. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen in den Zieltarif mitnehmen und Gesundheitsprüfungen teilweise vermeiden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche BBKK PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen und wie ein Wechsel konkret ablaufen kann.
Basismerkmale
A 1500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A 1500: Erstattet werden
- Gläser und Kontaktlinsen
- max. 100,-EUR Rechnungsbetrag für Brillengestelle.
Leistung einmal pro Kalenderjahr.
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
- 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus.
A 1500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A 1500: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 1500: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen für Kinder bis zum 16.Lebensjahr.
Präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 70 – 94) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S 3+S 2: Privatarztbehandlung.
S 3+S 2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S 3, S 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z 100/80: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: diagnostische und chirurgische Leistungen und Anästhesie, Heil- und Kostenpläne, konservierende Leistungen (ausgenommen Kronen und Gussfüllungen), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Z 100/80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.067,75EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Z 100/80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.050,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




