Continentale AE1, AE7 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AE1, AE7 AW: Profil und Tarifoptionen
Der geschlossene Bisex-Tarif AE1, AE7 AW der Continentale ist ein Premiumtarif der älteren Tarifwelt, der Bestandsversicherte ohne Selbstbehalt absichert. Mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmern, Privatarztbehandlung, 100 Prozent Zahnbehandlung und 75 Prozent Zahnersatz bietet dieser Tarif umfassende stationäre und ambulante Leistungen. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und 52 Euro jährlich für Sehhilfen. Der offene Hilfsmittelkatalog und die unbegrenzten Zahnersatz-Leistungen unterstreichen seinen Status als Vollschutz-Tarif ohne Summenbegrenzungen.
Viele Versicherte des AE1, AE7 AW sehen sich heute mit Beitragserhöhungen konfrontiert. Grund: Als geschlossener Tarif schrumpft die Versichertengemeinschaft stetig, und die älter werdende Risikogemeinschaft treibt die Prämienentwicklung nach oben. Trotz dieser Dynamik bietet ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG oft eine realistische Lösung. In vielen Fällen können Bestandsversicherte in günstigere Tarife derselben Continentale wechseln und dabei ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit nur geringen Einschränkungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart, ob Ihr AE1, AE7 AW-Versicherungsschutz noch optimal passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren Continentale PKV-Tarif und zeigt auf, welche Alternativen Ihre Prämie senken könnten.
Basismerkmale
AE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AE1: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
AE1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AE1: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
AE1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AE1: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AE1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AE7: Privatarztbehandlung.
AE7: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AE7: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AE1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
AE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
AE1: Keine Summenbegrenzung.
AE1: Nicht erforderlich.



