Continentale AZ BUSINESS: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ BUSINESS im Profil
Der Continentale AZ BUSINESS ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit 500 EUR Selbstbehalt. Die Continentale positioniert diesen Tarif als flexible Premium-Lösung für Selbstständige und Freiberufler. Kernmerkmale sind die GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze hinaus (ambulant und stationär), das Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung, 85% Zahnersatz mit gestaffelten Jahresgrenzen bis 6.000 EUR sowie 30 Sitzungen Psychotherapie im Kalenderjahr zu 100%. Sehhilfen werden bis 400 EUR alle 2 Jahre erstattet, und der offene Hilfsmittelkatalog erlaubt 100% Erstattung bis 1.000 EUR.
Als offener Tarif profitiert der AZ BUSINESS von einer ausgeglichenen Altersstruktur und einer stabilen Risikogemeinschaft, was typischerweise moderatere Beitragsentwicklungen begünstigt als geschlossene Tarife. Allerdings können auch hier Beitragserhöhungen entstehen, beispielsweise durch medizinische Kostensteigerungen. Der §204 VVG eröffnet bestehenden Versicherten der Continentale die Möglichkeit, gezielt innerhalb der Unternehmensgruppe zu alternativen Tarifen zu wechseln, um optimierte Konditionen zu realisieren - häufig bei Erhalt oder Verbesserung der Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio möglich ist und welche Altersrückstellungen und Beitragssparpotenziale für Sie verfügbar sind.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Jahren.
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 6.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




