Continentale AZ COMFORT, AZ SGII1/100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ COMFORT, AZ SGII1/100 NW im Überblick
Der Continentale AZ COMFORT ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der bereits bestehende Versicherte anspricht, die eine umfassende Versorgung mit hohen Erstattungssätzen suchen. Mit bis zu 3,5-fach GOÄ für ambulante ärztliche Leistungen, Einbettzimmer in der stationären Versorgung und Privatarztbehandlung kombiniert dieser Tarif hochwertige Leistungen mit modernen Standards. Die Zahnversicherung deckt 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ab (mit einem jährlichen Steigerungsmodell bis 10.000 EUR ab dem 6. Jahr). Das breite Leistungsspektrum umfasst zudem alternative Medizin, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und bis zu 300 EUR für Sehhilfen innerhalb von zwei Jahren.
Der geschlossene Status signalisiert, dass dieser Tarif für Neukundenakquisition nicht mehr zur Verfügung steht, die Risikogemeinschaft aber stabiler ist. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und möglicherweise von besseren Konditionen profitieren. Die hohe Selbstbeteiligung von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr stellt jedoch eine erhebliche finanzielle Hürde dar und ist oft ein Anlass, den Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt zu prüfen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die genaue Positionierung des Continentale PKV-Tarifs zu verstehen und mögliche Optimierungen aufzudecken.
Basismerkmale
AZ COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AZ COMFORT: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
AZ COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
AZ COMFORT: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ COMFORT+AZ SGII1/100: Privatarztbehandlung.
AZ COMFORT+AZ SGII1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ COMFORT, AZ SGII1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
AZ COMFORT: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ COMFORT: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
AZ COMFORT: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



