Continentale AZ COMFORT, AZ SGII2/100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ COMFORT, AZ SGII2/100 NW im Detail
Die Continentale Krankenversicherung a.G. bietet mit dem AZ COMFORT und AZ SGII2/100 einen geschlossenen Bisex-Tarif der neuen Welt mit großzügiger ambulanter Leistung: bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Stationäre Behandlung erfolgt auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlungen zu 100 % ab und Zahnersatz zu 80 %, beide mit entsprechenden Jahresobergrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 5.000 Euro pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif ist der AZ COMFORT für Neukunden nicht mehr zugänglich; bestehende Versicherte können aber durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale optimieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die daraus resultierende demografische Alterung führen jedoch zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt junger, offener Tarife liegen. Ein strukturierter Blick auf verfügbare Alternativtarife lohnt sich für viele Versicherte dieses Bestands.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Tarifwechseloptionen im Continentale PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.
Basismerkmale
AZ COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AZ COMFORT: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
AZ COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
AZ COMFORT: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ COMFORT+AZ SGII2/100: Privatarztbehandlung.
AZ COMFORT+AZ SGII2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ COMFORT, AZ SGII2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
AZ COMFORT: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ COMFORT: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
AZ COMFORT: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



