Continentale AZ COMFORT-MED, AZ SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ COMFORT-MED, AZ SP1 im Überblick
Die Continentale AZ COMFORT-MED und AZ SP1 sind offene Unisex-Tarife der neuen Welt mit anspruchsvollen Leistungsmerkmalen. Der Selbstbehalt beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsjahr, was beide Tarife in das höherpreisige Segment positioniert, aber mit großzügiger Erstattung ab Leistungsfall kombiniert. Ambulant erstattet der Tarif bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen), stationär sogar über die Höchstsätze hinaus. Das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und die 80-prozentige Zahnersatzerstattung sind charakteristische Premiummerkmale.
Die offene Risikogemeinschaft beider Tarife profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur und aktiver Neukundenwerbung, was tendenziell zu gemäßigteren Beitragssteigerungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Für Bestandsversicherte bei der Continentale eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu potenziell günstigeren Varianten im gleichen Versicherer, was in vielen Fällen mit vollem Erhalt der Altersrückstellungen möglich ist und keine erneute Gesundheitsprüfung erfordert.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie dieser Continentale-Tarif zu Ihrer Situation passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet beide Tarife im Detail und prüft echte Sparpotenziale bei einem Continentale PKV-Tarif-Wechsel.
Basismerkmale
AZ COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AZ COMFORT-MED: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
AZ COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
AZ COMFORT-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT-MED: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ COMFORT-MED+AZ SP1: Privatarztbehandlung.
AZ COMFORT-MED+AZ SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ COMFORT-MED, AZ SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
AZ COMFORT-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ COMFORT-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
AZ COMFORT-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



