Continentale AZ COMFORT-U, AZ SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ COMFORT-U, AZ SP2 im Detail
Der offene Unisex-Tarif AZ COMFORT-U und AZ SP2 der Continentale bietet umfassende medizinische Versorgung mit einem moderaten Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär sogar über den Höchstsätzen hinaus. Im Zahnbereich erhalten Versicherte 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz, wobei Kieferorthopädie ebenfalls zu 80% gedeckt ist. Das Tarifkonzept richtet sich an Versicherte, die Wert auf breite ambulante und stationäre Leistungen mit verlässlicher Zahnabdeckung legen.
Als offener Tarif profitiert der AZ COMFORT-U von einer aktiven Neukundenakquisition und einer dadurch ausgeglicheneren Altersstruktur, was eine moderatere Beitragsentwicklung begünstigt. Für bestehende Versicherte anderer Continentale-Tarife eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um möglicherweise zu besseren Bedingungen oder reduzierten Prämien zu wechseln. Häufig können Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in der Regel entfällt.
Eine konkrete Einschätzung zu Ihren persönlichen Wechselmöglichkeiten liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm speziell für den Continentale PKV-Tarif durchführt.
Basismerkmale
AZ COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AZ COMFORT-U: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
AZ COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
AZ COMFORT-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AZ COMFORT-U: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ COMFORT-U+AZ SP2: Privatarztbehandlung.
AZ COMFORT-U+AZ SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ COMFORT-U, AZ SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
AZ COMFORT-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ COMFORT-U: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
AZ COMFORT-U: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



