Continentale AZ ECONOMY NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: Continentale AZ ECONOMY NW
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale AZ ECONOMY NW ist ein Tarif der neuen Welt, der sich durch einen hohen Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Kalenderjahr auszeichnet. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), gewährt 100 EUR Erstattung für Sehhilfen alle 2 Jahre und deckt bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Die stationäre Versorgung erfolgt in Mehrbettzimmern ohne Chefarztbehandlung, während Zahnersatz mit 60 Prozent bis 3.000 EUR pro Jahr erstattet wird.
Als geschlossener Bestandstarif steht der AZ ECONOMY NW nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, doch bestehende Continentale-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den Tarif oder aus diesem wechseln. Da das Versichertenkollektiv schrumpft, ist mit steigenden Beitragszuwächsen zu rechnen; in vielen Fällen bietet ein Wechsel in einen günstigeren Tarif des gleichen Versicherers Sparpotenzial. Die Altersrückstellungen können beim Wechsel häufig ganz oder teilweise übernommen werden, Gesundheitsfragen sind je nach Zielkontext unterschiedlich erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie im Continentale AZ ECONOMY NW PKV-Tarif optimal versichert sind und welche Wechselchancen sich bieten.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren Bezug.
Wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden, kein Leistungsanspruch aus diesem Tarif. In diesem Fall können Sehhilfen gegen einen mtl. Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



