Continentale AZ ECONOMY-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ ECONOMY-U im Überblick
Der AZ ECONOMY-U der Continentale ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit deutlicher Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr tragen Sie eine solide Eigenverantwortung. Dafür profitieren Sie ambulant von GOÄ-Sätzen bis zur 3,5-fachen Höchstsatzgrenze sowie psychologischen Leistungen (bis 50 Sitzungen jährlich), Sehhilfen bis 200 EUR und einem offenen Hilfsmittelkatalog. Stationär liegt die Deckung bei Regelsätzen (Belegarzt bis 2,3-fach), zahnärztlich erhalten Sie 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz mit einer Jahresgrenze von 3.000 EUR.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten eine Möglichkeit, ihre Prämienentwicklung zu optimieren. Die offene Struktur des AZ ECONOMY-U und seine aktive Marktposition sprechen für eine tendenziell stabile Altersstruktur und moderatere Beitragsdynamiken als bei geschlossenen Tarifen. Sollte die Prämie dennoch steigen, können häufig günstigere oder leistungsgleiche Alternativtarife im Bestandskollektiv eine Lösung bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysiert Ihr persönliches Wechselpotenzial beim Continentale PKV-Tarif. So klären Sie, welche internen Optionen zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 200,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



