Continentale AZ PREMIUM, AZ SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ PREMIUM, AZ SP2 im Profil
Der offene Unisex-Tarif AZ PREMIUM und AZ SP2 der Continentale kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit starker Zahnversorgung. Mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Jahr und Leistungserstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf großzügige Erstattungen legen. Die 85-prozentige Übernahme von Zahnersatz zeigt das Premium-Profil des Tarifpakets ebenso wie die Chefarztbehandlung im stationären Bereich.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Continentale zu einer Optimierung führen, wenn andere Tarife bessere Konditionen bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen bieten. Als offener Tarif profitiert AZ PREMIUM von einer aktiven Neukundenakquisition, was tendenziell zu einer stabilen Altersstruktur und gemäßigten Beitragsentwicklungen beiträgt. Dennoch lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung, ob alternative Tarife innerhalb des Continentale-Portfolios zu Einsparungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Continentale PKV-Tarif-Optionen tatsächlich zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen.
Basismerkmale
AZ PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
AZ PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
AZ PREMIUM: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ PREMIUM+AZ SP2: Privatarztbehandlung.
AZ PREMIUM+AZ SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM, AZ SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ PREMIUM: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
AZ PREMIUM: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




