Continentale AZ PREMIUM-MED, AZ SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ PREMIUM-MED, AZ SP1 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif AZ PREMIUM-MED und AZ SP1 der Continentale Krankenversicherung kombiniert Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen für ambulante und stationäre Behandlung mit Privatarzt-Zugang im Krankenhaus und hochwertiger Zahnversorgung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 500 Euro, Einbettzimmer und 85% Erstattung für Zahnersatz bis 10.000 Euro in sechs Jahren positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Segment der neuen Welt. Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen zu 100% jährlich und ein offener Hilfsmittelkatalog mit bis zu 1.500 Euro jährlich für Hörhilfen runden das Leistungsprofil ab.
Als offener Tarif mit aktiver Neukunden-Akquisition profitiert der AZ PREMIUM-MED von einer stabilen Altersstruktur und ausgeglichenen Risikogemeinschaft. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleiben eine sinnvolle Option, um Leistungen zu halten und möglicherweise Beiträge zu senken, besonders wenn sich die persönliche Situation ändert oder übergeordnete Tarifanpassungen anstehen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen beim Wechsel mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, wie Sie im Continentale PKV-Tarif optimieren und Ihre Versorgung sichern können.
Basismerkmale
AZ PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
AZ PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
AZ PREMIUM-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM-MED: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ PREMIUM-MED+AZ SP1: Privatarztbehandlung.
AZ PREMIUM-MED+AZ SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED, AZ SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ PREMIUM-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
AZ PREMIUM-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



