Continentale AZ PREMIUM-MED, AZ SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ PREMIUM-MED, AZ SP2 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif AZ PREMIUM-MED und AZ SP2 der Continentale bietet ambulante und stationäre Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, Zweibettzimmer im Krankenhaus und einer klinischen Psychotherapie mit 100% Erstattung für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr positioniert sich dieser Tarif in der neuen Welt als solide gewählte Premium-Alternative.
Für Bestandsversicherte der Continentale eröffnet sich ein interessantes Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden. Geschlossene oder günstigere Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen sind häufig verfügbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif.
Basismerkmale
AZ PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
AZ PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
AZ PREMIUM-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
AZ PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
AZ PREMIUM-MED: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
AZ PREMIUM-MED+AZ SP2: Privatarztbehandlung.
AZ PREMIUM-MED+AZ SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED, AZ SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AZ PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AZ PREMIUM-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AZ PREMIUM-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
AZ PREMIUM-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



