Continentale AZ PREMIUM-MED: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale AZ PREMIUM-MED: Leistungen im Überblick
Der AZ PREMIUM-MED der Continentale ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch Leistungen über die Höchstsätze auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr zahlt dieser Tarif ambulante Behandlungen zu GOÄ-Sätzen über die Höchstsätze, 100% Zahnbehandlung und 85% Zahnersatz, stationäre Versorgung im Mehrbettzimmer sowie Psychotherapie und Sehhilfen. Der offene Status bedeutet, dass die Continentale aktiv neue Kunden aufnimmt und der Tarif von einer stabilen Altersstruktur profitiert.
Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen derselben Continentale können gemäß §204 VVG intern in den AZ PREMIUM-MED wechseln und oft von reduzierten Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen profitieren. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Diese Flexibilität macht den Tarif besonders attraktiv für Tarifoptimierungen innerhalb des gleichen Versicherers.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die Eignung des Continentale PKV-Tarifs für Ihre individuelle Situation und zeigt gezielte Optimierungspotenziale auf.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



