Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Continentale AZ PREMIUM im Überblick

Der offene Unisex-Tarif AZ PREMIUM der Continentale (neue Welt) richtet sich an Neukunden, die premiumhafte Leistungen mit moderaten Beitragsentwicklungen kombinieren möchten. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen und vollständiger Zahnbehandlung (100 Prozent) sowie Zahnersatz zu 85 Prozent bietet dieser Tarif umfangreiche ambulante und zahnärztliche Versorgung. Die offene Ausgestaltung ermöglicht es Neukunden, in einen aktiv gepflegten Versichertenbestand mit ausgeglichener Altersstruktur einzutreten.

Bestandsversicherte anderer Continentale-Tarife können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den AZ PREMIUM wechseln und dabei häufig von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen profitieren. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig übernommen, wobei eine Gesundheitsprüfung je nach individueller Situation erforderlich sein kann. Eine offene Versichertengemeinschaft ist typischerweise weniger stark von Beitragssteigerungen betroffen als geschlossene Tarife, da die Risikogemeinschaft durch Neuzugänge stabilisiert wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel in den Continentale PKV-Tarif AZ PREMIUM für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und welche Ersparnisse möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.

  • 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
  • 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.

Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
  • Malariaprophylaxe.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: AZ PREMIUM versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif bei der Continentale: Was das für den AZ PREMIUM bedeutet

Der AZ PREMIUM ist ein offener Tarif, das heißt, die Continentale nimmt aktiv neue, externe Kunden auf. Das prägt die Dynamik der Versichertengemeinschaft grundlegend: Eine offene Versichertengemeinschaft profitiert von ständigem Neuzugang und einer dadurch stabileren Altersstruktur. Diese Stabilität wirkt sich typischerweise bremsend auf Beitragssteigerungen aus, da die Kostenlasten auf eine wachsende Basis verteilt werden. Neukunden treten in einen gepflegten, zukunftsorientiert gemanagten Tarif ein, der kein Auslaufmodell ist.

Gleichzeitig können bestehende Continentale-Versicherte in den AZ PREMIUM wechseln. Der interne Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG bietet Bestandsversicherten die Möglichkeit, von den Leistungsmerkmalen eines offenen Tarifs zu profitieren - häufig bei besseren Leistungen oder reduzierten Beiträgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Wechseloptionen innerhalb der Continentale und kann einschätzen, welche Tarife zu Ihrer aktuellen Situation passen.

Tarifwechsel im AZ PREMIUM: Optionen für Continentale-Versicherte

Wenn Sie bereits bei der Continentale versichert sind, können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den AZ PREMIUM wechseln. Dies ist ein wesentliches Recht: Sie bleiben beim gleichen Versicherer, weshalb ein Wechsel nicht an einen Versichererwechsel gekoppelt ist. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Policen-Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel in den AZ PREMIUM finanzielle oder leistungstechnische Vorteile bringt. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AZ PREMIUM: Tarifwechsel als Ausweg

Der AZ PREMIUM ist als offener Tarif grundsätzlich stabiler gegenüber überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen positioniert. Dennoch sind Prämienentwicklungen durch medizinische Kostensteigerungen, Leistungsausweitungen und Kapitalmarktentwicklungen auch in dieser Tarifgeneration nicht auszuschließen. Bestandsversicherte, die mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind, haben die Möglichkeit, durch einen internen Tarifwechsel zu reagieren.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen zur Beitragsentlastung führen, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Häufig sind auch bei einem Wechsel Altersrückstellungen vorhanden, die die Prämie reduzieren. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen anhand des Beitragserhöhungs-Charts, um die Kostenentwicklung transparent zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden hilft Ihnen, den richtigen Weg aus der Beitragserhöhung zu finden.

Häufige Fragen zum Continentale AZ PREMIUM

Der AZ PREMIUM kombiniert großzügige ambulante Versorgung mit umfangreicher zahnärztlicher Leistung. Ambulant erstattet der Tarif GOÄ-Sätze über die Höchstsätze, Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen à 100 Prozent plus danach 80 Prozent erstattet, Sehhilfen bis 400 Euro alle 2 Jahre und operative Sehschärfenkorrektionen ab dem 3. Kalenderjahr bis 2.500 Euro. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 85 Prozent (jährliche Kappen: 2.000 Euro im 1.-2. Jahr, 5.000 Euro im 1.-4. Jahr, 10.000 Euro im 1.-6. Jahr). Zahnersatz ab 2.000 Euro Rechnungsbetrag erfordert einen Kostenplan. Der Selbstbehalt von 500 Euro jährlich gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Der AZ PREMIUM ist ein offener Tarif der Continentale. Das bedeutet, der Versicherer nimmt aktiv Neukunden auf. Offene Tarife profitieren von einer stabilen Altersstruktur durch kontinuierlichen Neuzugang, was sich bremsend auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Eine schrumpfende Versichertengemeinschaft, wie sie bei geschlossenen Tarifen entsteht, wirkt sich dagegen prämientreibend aus. Der AZ PREMIUM wird daher als zukunftsorientierter Tarif positioniert, nicht als Auslaufmodell.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsbereiche: ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und auch für Vorsorgeleistungen sowie Schutzimpfungen. Wird ein Versicherungsfall behandelt, wird dieser Betrag von der Erstattung abgezogen. Dieser Selbstbehalt positioniert den AZ PREMIUM im mittleren Segment: höher als SB-freie Tarife, aber deutlich niedriger als Tarife mit hohen, vierstelligen Selbstbehalten.
Ja, falls Sie bereits bei der Continentale versichert sind, können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG einen günstigeren Continentale-Tarif wählen. Eine Tarifoptimierung ist oft möglich, mit Übernahme der Altersrückstellungen und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie bestehen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand und aktuelle Leistungsausstattung sind entscheidend. Der AZ PREMIUM eignet sich besonders, wenn Sie GOÄ-Erstattungen über Höchstsatz, umfangreiche Zahnbehandlung (100 Prozent) und gute Zusatzleistungen wie Psychotherapie und Sehhilfen schätzen. Für Bestandsversicherte mit höheren Selbstbehalten oder schlechterer Zahnabdeckung kann ein Wechsel attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die konkrete Rentabilität für Ihre Konstellation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert