Continentale BSS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale BSS AW im Detail
Der BSS AW der Continentale ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der sich durch eine praxisgerechte Ausstattung mit moderatem Selbstbehalt von 205 EUR pro Versicherungsjahr auszeichnet. Der Tarif deckt ambulante und stationäre Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ ab, beinhaltet vollständige Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie sowie 60% für Zahnersatz. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern; Chefarztleistungen sind nicht vorgesehen. Sehhilfen werden mit bis zu 11 EUR für das Gestell bezuschusst, und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sind versichert.
Als geschlossener Tarif nimmt der BSS AW keine neuen Kunden mehr auf, profitiert aber von einem etablierten Versichertenbestand und einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale. Dieser Weg ermöglicht vielen Bestandsversicherten, trotz Beitragserhöhungen ihre Prämien zu optimieren und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu steigenden Beiträgen, wodurch die Tarifwechsel-Option besonders attraktiv wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche internen Wechselmöglichkeiten bei der Continentale für Ihren Continentale PKV-Tarif sinnvoll sind.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
11,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 307,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Hilfsmittel über 307,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
15%, max. 205,-EUR Selbstbeteiligung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 512,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.023,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.



