Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 205 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: Continentale BSS, SGII1/100 AW

Der Continentale BSS, SGII1/100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch erstklassige stationäre Leistungen auszeichnet. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 205 Euro, Einbettzimmern, Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einer Zahnersatzquote von 60% bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Prämien-Leistungs-Verhältnis für Bestandsversicherte, die Wert auf gehobene Versorgung legen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte attraktiv sein, wenn die aktuelle Prämie belastet oder bessere Konditionen gewünscht werden. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und Leistungsstandards halten oder verbessern. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung mittelfristig belastet. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann daher die Prämienstabilität erhöhen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und deren finanzielle Auswirkungen für Ihren Continentale PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt205 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

BSS: 11,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 307,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.

Psychotherapie

BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

BSS: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).

Hilfsmittel über 307,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.

15%, max. 205,-EUR Selbstbeteiligung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

BSS+SGII1/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

BSS+SGII1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

BSS, SGII1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Summenbegrenzung

BSS: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 512,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.023,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

BSS: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der BSS, SGII1/100 AW ein geschlossener Bestandstarif ist

Der Continentale BSS, SGII1/100 AW ist nicht mehr für Neukunden verfügbar. Bestehende Versicherte derselben Continentale können aber weiterhin per internem Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, da die Altlastenfonds von weniger Jüngeren getragen werden und medizinische Kosten proportional höher ausfallen.

Dieser Tarif wird von Continentale nicht mehr aktiv kommuniziert, ist aber im Bestand noch präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu allen geschlossenen Tarifen und kann beurteilen, ob ein Wechsel in ein moderneres, offenes Modell langfristig günstiger ausfällt.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: Chancen und Voraussetzungen

Gemäß §204 VVG können Continentale-Versicherte ohne Kündigungsfrist zu einem anderen Continentale-Tarif wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich; in vielen Fällen werden die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle relevanten Continentale-Tarife und vergleicht deren Leistungs- und Prämienprofile mit Ihrem aktuellen BSS, SGII1/100 AW. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im BSS, SGII1/100 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Der Continentale BSS, SGII1/100 AW ist als Alte-Welt-Tarif besonders anfällig für Beitragsanpassungen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft Jahr für Jahr, während die demografische Alterung der verbleibenden Versicherten die Leistungskosten treibt. Hinzu kommen steigende medizinische Behandlungskosten und geringere Kapitalerträge auf die Alterungsrückstellungen.

Die gute Nachricht: Ein §204 VVG-Wechsel zu einem modernen, offenen Continentale-Tarif kann in vielen Fällen deutlich niedrigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen bieten. Der stabile Versichertenbestand offener Tarife führt zu gemäßigterer Beitragsentwicklung. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der Continentale-Tarife, um die Preistrends zu vergleichen. Testen Sie, welche Einsparungen für Sie konkret möglich sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale BSS, SGII1/100 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz, technische Leistungen bis 1,8-fach und Laborleistungen bis 1,15-fach. Stationär sind Privatarztbehandlung und Einbettzimmer mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen abgedeckt. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie zu 100%. Psychotherapie (max. 30 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen (11 Euro Gestell, Gläser voll), Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Naturheilverfahren sind eingeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 205 Euro jährlich.
Der BSS, SGII1/100 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass Continentale keine Neukunden mehr aufnimmt. Die bestehende Risikogemeinschaft ist älter und schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Continentale-Bestandsversicherte bleibt aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu offenen oder besser bewerteten Tarifen erhalten, was oft zu moderateren Prämienentwicklungen führt.
Der Selbstbehalt liegt bei 205 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Diese moderate Höhe positioniert den Tarif im mittleren SB-Segment: nicht vollständig prämienoptimiert durch einen hohen Selbstbehalt, aber auch nicht kostenlos wie Tarife mit 0 Euro SB. Die 15%ige Selbstbeteiligung bei Arznei-, Verbandmitteln und Hilfsmitteln (max. 205 Euro) ergänzt diese Regelung.
Ja, als Continentale-Versicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Continentale-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche günstigeren Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem Zeitpunkt ab. Für jüngere Versicherte oder solche mit stabiler Gesundheit kann ein Wechsel zu einem offenen Tarif deutliche Ersparnisse bringen. Die geschlossene Struktur des BSS macht ihn langfristig teurer, sodass ein frühzeitiger Wechsel rentabel ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berechnet präzise, wie viel Sie durch einen Tarifwechsel sparen können und ob die neuen Leistungen Ihren Anforderungen entsprechen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert