Continentale BSS, SGII1/100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: Continentale BSS, SGII1/100 AW
Der Continentale BSS, SGII1/100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch erstklassige stationäre Leistungen auszeichnet. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 205 Euro, Einbettzimmern, Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einer Zahnersatzquote von 60% bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Prämien-Leistungs-Verhältnis für Bestandsversicherte, die Wert auf gehobene Versorgung legen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte attraktiv sein, wenn die aktuelle Prämie belastet oder bessere Konditionen gewünscht werden. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und Leistungsstandards halten oder verbessern. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung mittelfristig belastet. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann daher die Prämienstabilität erhöhen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und deren finanzielle Auswirkungen für Ihren Continentale PKV-Tarif.
Basismerkmale
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS: 11,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 307,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
BSS: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Hilfsmittel über 307,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
15%, max. 205,-EUR Selbstbeteiligung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
BSS+SGII1/100: Privatarztbehandlung.
BSS+SGII1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
BSS, SGII1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
BSS: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 512,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.023,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
BSS: Nicht erforderlich.



