Continentale BSS, SGII2/100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale BSS, SGII2/100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif BSS, SGII2/100 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens mit breit angelegtem Versicherungsschutz. Mit einem Selbstbehalt von 205 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Regelhöchstsätze bei ambulanter Behandlung (bis 2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung und GOÄ-Sätzen über den Höchstgrenzen bei stationärer Aufnahme, ergänzt um solide Zahnleistungen mit 60% Zahnersatzerstattung. Der Tarif gehört zur alten Welt und steht Neukunden nicht mehr offen.
Da die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft, sind Beitragserhöhungen ein regelmäßiges Phänomen. Für bestehende Versicherte bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an, um in der Continentale in optimierte Tarife mit potenziell reduzierten Prämien zu wechseln, was häufig ohne erhebliche Leistungseinbußen oder unter Beibehaltung der Altersrückstellungen möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Alternativen bei Ihrem Continentale PKV-Tarif verfügbar sind.
Basismerkmale
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS: 11,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 307,-EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
BSS: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Brillen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörhilfen, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Hilfsmittel über 307,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
15%, max. 205,-EUR Selbstbeteiligung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
BSS: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
BSS+SGII2/100: Privatarztbehandlung.
BSS+SGII2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
BSS, SGII2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
BSS: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 512,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.023,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
BSS: Nicht erforderlich.



