Continentale BUSINESS: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale BUSINESS im Profil
Der Continentale BUSINESS ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der ambulante Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Einbettzimmer kombiniert dieser Tarif modernes Versicherungsdesign mit umfassender Leistungsabdeckung. Der Zahnersatz wird mit 85 Prozent erstattet, psychotherapeutische Sitzungen bis zu 30 pro Kalenderjahr zu 100 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 400 Euro alle zwei Jahre unterstützt, und ein offener Hilfsmittelkatalog bietet flexible Kostenübernahmen.
Als offener Tarif profitiert der Continentale BUSINESS von regelmäßigen Neuzugängen, die für eine ausgewogene Altersstruktur sorgen und damit die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lassen. Versicherte können dennoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln, häufig mit dem Ziel, Beiträge zu senken und verfügbare Altersrückstellungen bei Wechsel mitzunehmen. Dies ist besonders für Versicherte interessant, die ihre Leistungsansprüche neu bewerten oder ihre Prämienbelastung optimieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif bestehen und wie Ihre individuelle Situation aussieht.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Jahren.
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 6.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



