Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Continentale CB AW im Überblick

Der Continentale CB AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine bemerkenswert großzügige Zahntarifierung auszeichnet: 100% Erstattung für Zahnbehandlung einschließlich Wurzelbehandlung und professioneller Zahnreinigung, 60% für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung und 60% für Kieferorthopädie. Der Selbstbehalt liegt bei moderaten 153 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant werden Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz erstattet, einschließlich anerkannter Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten. Stationär gelten Regelleistungen und Belegarztleistungen zu vergleichbaren Sätzen; ein Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nicht. Stationäre Psychotherapie ist inbegriffen.

Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt unterliegt der CB AW einer demografisch schrumpfenden Risikogemeinschaft, was den Aufwärtsdruck auf Beiträge verschärft. Allerdings eröffnet sich für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um von einem Tarifwechsel zu profitieren. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen bei reduzierten Prämien erreicht werden, sofern die individuelle Tariflandschaft der Continentale das erlaubt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif CB AW konkret verfügbar sind und ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) werden nicht erstattet.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel werden nicht erstattet.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (max. 512,-EUR pro Implantat), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: CB AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den Continentale CB AW?

Der CB AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Nur Bestandsversicherte des gleichen Versicherers (Continentale) können diesen Tarif durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG annehmen. Diese Beschränkung führt dazu, dass die Risikogemeinschaft im Laufe der Zeit schrumpft und überaltert, was den Anstieg der Prämien beschleunigt.

Geschlossene Tarife wie der CB AW werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel in oder aus dem CB AW für Ihre individuelle Situation vorteilhaft ist.

Tarifwechsel im Continentale CB AW: Ihre §204 VVG-Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif ist über §204 VVG möglich. Die gute Nachricht: In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen. Ob erneut Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen angerechnet werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle verfügbaren Alternativen bei der Continentale und zeigt Ihnen auf, ob und wie ein Tarifwechsel Ihre Versicherungssituation verbessern kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die Klarheit, die Sie für diese wichtige Entscheidung brauchen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im CB AW: Warum passiert das und was können Sie tun?

Der Continentale CB AW ist als geschlossener Alten-Welt-Tarif besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das schrumpfende und überalternde Versichertenkollektiv führt zu Umlageproblemen, die regelmäßig zu Prämienanpassungen führen. Hinzu kommen steigende Leistungskosten im Gesundheitssystem, die auf weniger Versicherte verteilt werden müssen.

Ein Tarifwechsel unter §204 VVG zu einem moderneren oder besser gemanagten Continentale-Tarif ist häufig die beste Reaktion auf eine Beitragserhöhung. Oft sind dabei niedrigere Beiträge bei gleichwertigen Leistungen möglich. Den aktuellen Trend der Prämienentwicklung in diesem Tarif können Sie im Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Sparoptionen zu identifizieren: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale CB AW

Der CB AW erstattet ambulant ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz, technische Leistungen bis zum 1,8-fachen, Laborleistungen bis zum 1,15-fachen. Besonders großzügig ist die Zahntarifierung: 100% für Zahnbehandlung inkl. Wurzelbehandlung und Prophylaxe, 60% für Zahnersatz (max. 6 Implantate pro Kiefer à 512 EUR) ohne Summenbegrenzung, 60% für Kieferorthopädie. Der Selbstbehalt liegt bei 153 Euro pro Jahr. Naturheilverfahren sind bis zur Höhe der Schulmedizin enthalten. Stationär gelten Belegarztleistungen zu ähnlichen Regelhöchstsätzen; Chefarztbehandlung ist nicht enthalten. Stationäre Psychotherapie wird erstattet. Sehhilfen und ambulante Psychotherapie sind ausgeschlossen.
Der Continentale CB AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft ist damit nicht dynamisch, sondern schrumpft demografisch. Dies führt regelmäßig zu stärkeren Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte diesen Tarif noch über einen internen Tarifwechsel annehmen.
Der Selbstbehalt beträgt 153 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn). Das ist ein moderater SB-Satz und positioniert den CB AW im unteren bis mittleren Segment. Er wird einmal pro Versicherungsjahr fällig, danach trägt die Versicherung die Kosten zu den vereinbarten Sätzen.
Ja, als bestehender Continentale-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen Continentale-Tarif wechseln. In vielen Fällen stehen günstigere Alternativen zur Verfügung, in denen Sie Ihre Altersrückstellungen (häufig vollständig) mitnehmen können. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif und der aktuellen Situation ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits im CB AW versichert sind (mehr Altersrückstellungen sprechen für einen Wechsel), und welche Alternativen bei der Continentale verfügbar sind. Besonders bei längerer Versicherungsdauer und regelmäßigen Beitragserhöhungen lohnt sich eine Prüfung oft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen auf, ob und welcher Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert