Continentale CB AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale CB AW im Überblick
Der Continentale CB AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine bemerkenswert großzügige Zahntarifierung auszeichnet: 100% Erstattung für Zahnbehandlung einschließlich Wurzelbehandlung und professioneller Zahnreinigung, 60% für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung und 60% für Kieferorthopädie. Der Selbstbehalt liegt bei moderaten 153 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant werden Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz erstattet, einschließlich anerkannter Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten. Stationär gelten Regelleistungen und Belegarztleistungen zu vergleichbaren Sätzen; ein Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nicht. Stationäre Psychotherapie ist inbegriffen.
Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt unterliegt der CB AW einer demografisch schrumpfenden Risikogemeinschaft, was den Aufwärtsdruck auf Beiträge verschärft. Allerdings eröffnet sich für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um von einem Tarifwechsel zu profitieren. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen bei reduzierten Prämien erreicht werden, sofern die individuelle Tariflandschaft der Continentale das erlaubt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif CB AW konkret verfügbar sind und ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) werden nicht erstattet.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Hilfsmittel werden nicht erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (max. 512,-EUR pro Implantat), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



