Continentale COMFORT-MED, SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT-MED, SP1 im Profil
Der offene Unisex-Tarif COMFORT-MED, SP1 der Continentale ist ein moderner PKV-Tarif der neuen Welt mit stationärer Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im ambulanten Bereich ersetzt der Tarif bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Ein Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Die Unterbringung erfolgt im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung ist eingeschlossen. Das Zahnersatz-Paket bietet 80% Erstattung mit gestaffelten Jahresbudgets bis 10.000 EUR ab dem 6. Versicherungsjahr.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der Continentale eine strukturierte Optimierungsmöglichkeit. In vielen Fällen können Tarifwechsel bei teilweiser oder vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisiert werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Als offener Tarif profitiert COMFORT-MED, SP1 von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, Ihr Optimierungspotenzial zu ermitteln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie gezielt zum Continentale PKV-Tarif und prüft, welche Alternativen für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT-MED: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-MED: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT-MED+SP1: Privatarztbehandlung.
COMFORT-MED+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT-MED, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



