Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 5.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale COMFORT-MED, SP1 im Profil

Der offene Unisex-Tarif COMFORT-MED, SP1 der Continentale ist ein moderner PKV-Tarif der neuen Welt mit stationärer Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im ambulanten Bereich ersetzt der Tarif bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen. Ein Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Die Unterbringung erfolgt im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung ist eingeschlossen. Das Zahnersatz-Paket bietet 80% Erstattung mit gestaffelten Jahresbudgets bis 10.000 EUR ab dem 6. Versicherungsjahr.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der Continentale eine strukturierte Optimierungsmöglichkeit. In vielen Fällen können Tarifwechsel bei teilweiser oder vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisiert werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Als offener Tarif profitiert COMFORT-MED, SP1 von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, Ihr Optimierungspotenzial zu ermitteln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie gezielt zum Continentale PKV-Tarif und prüft, welche Alternativen für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt5.000 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

COMFORT-MED: Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Psychotherapie

COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

COMFORT-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

COMFORT-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

COMFORT-MED: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

COMFORT-MED+SP1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

COMFORT-MED+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

COMFORT-MED, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

COMFORT-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

COMFORT-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

COMFORT-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: COMFORT-MED, SP1 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen offenen Tarif wie den COMFORT-MED, SP1 aus?

Der COMFORT-MED, SP1 ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt. Das unterscheidet ihn von geschlossenen Tarifen, deren Versichertenbestand schrumpft und deren Beitragsentwicklung häufig überdurchschnittlich ausfällt. Bei offenen Tarifen profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausreichenden Zahl junger und neuer Versicherter, was die Altersstruktur stabilisiert und die Prämienentwicklung tendenziell moderater hält.

Bestandsversicherte der Continentale, die derzeit in einem älteren oder geschlossenen Tarif versichert sind, können nach §204 VVG in den COMFORT-MED, SP1 wechseln. Ein Wechsel in einen offenen Tarif mit stabiler Versichertengemeinschaft kann daher ein wirksames Mittel gegen langfristige Beitragsbelastung sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über alle Tarifwechsel-Möglichkeiten und kann auch Ihrem konkreten Profil entsprechend beraten.

Tarifwechsel im COMFORT-MED, SP1: Ablauf und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale folgt dem Recht nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie wechseln zu einem anderen Tarif beim gleichen Versicherer, nicht zu einem anderen Anbieter. In den meisten Fällen werden Altersrückstellungen übernommen oder teilweise mitgenommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Doch jeder Tarifwechsel unterliegt individuellen Voraussetzungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt Ihnen in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Wechsel-Szenarien auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Möglichkeiten im COMFORT-MED, SP1 oder einem alternativen Tarif für Sie offenstehen.

Beitragserhöhung beim COMFORT-MED, SP1: Tarifwechsel als Lösungsweg

Trotz der stabilen Versichertengemeinschaft eines offenen Tarifs sind Beitragserhöhungen auch beim COMFORT-MED, SP1 Teil der PKV-Realität. Medizinische Kostensteigerungen, veränderte Schadenerfahrung und sinkende Kapitalerträge drücken auf die Prämien aller Tarife. Ein hohes Selbstbehalt-Niveau von 5.000 EUR wirkt zwar prämiendämpfend, bedeutet aber auch höhere Eigenkosten im Versicherungsfall. Viele Versicherte zogen einen moderateren Selbstbehalt vor, wenn dadurch die monatliche Belastung sinkt.

Der Weg aus einer unerwünschten Beitragserhöhung führt häufig durch einen Tarifwechsel zu günstigeren Konditionen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Prämienentwicklung der Continentale-Tarife transparent auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen prüft konkrete Alternativen: Jetzt anmelden und finden Sie einen Weg, Ihre Prämienbelastung zu optimieren.

Häufige Fragen zum Continentale COMFORT-MED, SP1

Der COMFORT-MED, SP1 erstattet ambulante Leistungen bis 3,5-fach GOÄ (ärztlich), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%. Stationär ist Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsatz hinaus abgesichert, Einbettzimmer ist Standard. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr erstattet, Sehhilfen bis 300 EUR alle 2 Jahre. Der Hilfsmittel-Katalog ist offen mit 100% bis 1.000 EUR, danach 80%. Impfungen und Vorsorgen sind enthalten. Das Zahnersatz-Budget steigt gestaffelt von 1.000 EUR im 1. Jahr bis 10.000 EUR ab dem 6. Jahr alle 2 Jahre.
Der COMFORT-MED, SP1 ist ein offener Tarif der Continentale und nimmt weiterhin aktiv Neukunden auf. Das hat den Vorteil, dass die Versichertengemeinschaft wächst und die Altersstruktur stabiler bleibt. Im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Versichertenbestand schrumpft, erfahren offene Tarife tendenziell gemäßigtere Beitragssteigerungen. Bestandsversicherte profitieren von dieser Stabilität beim Tarifwechsel hinein.
Der Selbstbehalt beträgt 5.000 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Psychotherapie, Vorsorge). Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den COMFORT-MED, SP1 im Premium-Segment und dämpft die Beitragsprämie erheblich. Im Gegenzug zahlen Sie im Krankheitsfall bis zu dieser Summe selbst, bevor die Versicherung eintritt. Für versicherte Personen, die wenig zum Arzt gehen, kann dies kostengünstig sein, für andere kann ein Wechsel zu moderaterem Selbstbehalt sinnvoll werden.
Ja. Nach §204 VVG können Sie als Bestandsversicherter der Continentale zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherung wechseln. Ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Leistungsausstattung ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen zumindest teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie das hohe Selbstbehalt-Niveau von 5.000 EUR als belastend empfinden, oder wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, kann ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif der Continentale wirtschaftlich attraktiv sein. Auch Alter, aktuelle Gesundheit und Versicherungsdauer spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel für Sie rentabel ist und welche Alternativen verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert