Continentale COMFORT-MED, SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT-MED, SP2 im Profil
Der Continentale COMFORT-MED, SP2 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Arbeiten, bietet Privatarztbehandlung im Krankenhaus sogar über die Höchstsätze hinaus und deckt den Zahnbereich mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ab. Die Risikogemeinschaft profitiert von der aktiven Neukundenzulassung, was tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Tarifen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für Bestandsversicherte attraktiv sein, um Prämiensteigerungen zu begrenzen oder günstigere Alternativen mit gleichen oder besseren Leistungen zu finden. In vielen Fällen werden bei solchen Wechseln Altersrückstellungen mitgenommen, und unter bestimmten Bedingungen können Gesundheitsprüfungen entfallen oder reduziert werden. Ob diese Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, muss im Rahmen einer persönlichen Analyse geklärt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale im Continentale PKV-Tarif und welche Wechseloptionen für Ihre Situation infrage kommen.
Basismerkmale
COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT-MED: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT-MED: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-MED: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT-MED+SP2: Privatarztbehandlung.
COMFORT-MED+SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT-MED, SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT-MED: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




