Continentale COMFORT NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif COMFORT NW der Continentale Versicherung positioniert sich als Neue-Welt-Tarif mit moderater ambulanter Leistung bei erhöhter Eigenverantwortung. Mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Kalenderjahr trägt der Versicherte selbst zur Kostendämpfung bei. Dafür erstattet der Tarif ambulante ärztliche Leistungen nach GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich bietet er Regelarzt- und Belegarztleistungen, Zahnbehandlungen werden vollständig erstattet, und Zahnersatz mit 80 Prozent bezuschusst.
Als geschlossener Tarif ist der COMFORT NW nicht mehr für externe Neuversicherte zugänglich, bleibt aber für interne Tarifwechsel innerhalb der Continentale relevant. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können nach § 204 VVG in den COMFORT NW wechseln und dabei häufig von besseren Leistungsstrukturen oder angepassten Beiträgen profitieren. Die geschlossene Risikogemeinschaft des COMFORT NW ist schrumpfend, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führen kann - ein Anreiz für Versicherte, die Wechselmöglichkeiten zu prüfen.
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Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




