Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 5.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale COMFORT, SGII1/100 NW im Detail

Der Continentale COMFORT, SGII1/100 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch eine Premium-Ausstattung im stationären Bereich auszeichnet. Mit Einbettzimmer, Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einem Selbstbehalt von 5.000 Euro positioniert sich dieser Tarif als hochwertige Vollversicherung für Versicherte, die maximale Wahlfreiheit bei der Hospitalisierung schätzen. Die ambulante Versorgung folgt dem 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz für ärztliche Leistungen, und die Zahnersatzdeckung bei 80% mit jährlichen Limits bis 10.000 Euro ab dem sechsten Jahr rundet die Leistungen ab.

Für Bestandskunden der Continentale eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Möglichkeit, kostengünstigere Alternativen mit ähnlichen Leistungsstandards zu prüfen. Geschlossene Tarife wie dieser erleben in ihrer schrumpfenden Risikogemeinschaft häufig überdurchschnittliche Beitragssteigerungen, insbesondere bei älteren Versicherten. Eine Analyse vorhandener Wechseloptionen kann daher erhebliche Ersparnisse bringen, in vielen Fällen ohne Kompromisse bei den Kernleistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Verbesserungen beim Continentale PKV-Tarif möglich sind und worauf es beim Wechsel ankommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt5.000 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

COMFORT: Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Psychotherapie

COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

COMFORT: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

COMFORT: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

COMFORT: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

COMFORT+SGII1/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

COMFORT+SGII1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

COMFORT, SGII1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

COMFORT: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

COMFORT: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

COMFORT: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: COMFORT, SGII1/100 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung

Der COMFORT, SGII1/100 NW der Continentale nimmt seit Schließung keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft über die Jahre schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Dieses demografische Ungleichgewicht führt zu einer selbstverstärkenden Spirale: Junge Versicherte verlassen den Tarif, jedes Jahr bleiben überproportional die älteren Versicherten, deren medizinische Kosten höher sind. Dadurch entstehen Beitragssteigerungen, die schneller ausfallen als in offenen Tarifen mit ausreichend Neuzugängen. Trotzdem besteht für Bestandskunden der Continentale die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in offenere oder jüngere Bestände.

Ältere geschlossene Tarife werden von vielen Versicherern nicht aktiv kommuniziert oder öffentlich vermarktet. Dadurch verlieren viele Versicherte den Überblick über ihre Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarife bei der Continentale, einschließlich geschlossener und weniger bekannter Bestände. Er kann gezielt empfehlen, welche internen Wechsel zu Ihrer Gesundheit und Ihrem Alter passen und häufig zu deutlich besseren Beitragsperspektiven führen.

Tarifwechsel bei der Continentale nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft ist gemäß §204 VVG möglich und gilt als Neuantrag im Sinne des Versicherungsvertrags. Dabei werden in vielen Fällen vorhandene Altersrückstellungen anteilig angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - allerdings hängt dies vom Einzelfall und dem konkret angestrebten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die Analyse möglicher Wechselziele ist der erste Schritt zu Ihrem finanziellen Vorteil. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche offenen oder jüngeren Bestände der Continentale für Sie erreichbar sind und wie sich Leistungen, Selbstbehalt und Prämie verändern würden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm steht bereit, diese Möglichkeiten mit Ihnen durchzugehen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Orientierung zu Ihren Wechselchancen.

Beitragserhöhungen im COMFORT, SGII1/100 NW: Handlungsoptionen

Der COMFORT, SGII1/100 NW trägt alle Charakteristiken eines älteren, geschlossenen Tarifs, der anfällig für kumulierte Beitragssprünge ist. Die stetig sinkende Versichertengemeinschaft, gepaart mit einem 5.000-Euro-Selbstbehalt, der gerade im höheren Alter medizinisch weniger entlastend wirkt, führt zu jährlichen Prämienerhöhungen, die oft über dem Durchschnitt liegen. Hinzu kommen die gestiegenen Leistungskosten in Zahnmedizin und stationärer Versorgung, die durch die hochwertigen Leistungen des Tarifs (Einbettzimmer, Chefarzt auch über Höchstsatz) aufgefangen werden müssen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zur richtigen Alternative kann diese Kostensteigerungen erheblich bremsen. Häufig lassen sich Tarife mit gleichwertigen oder besseren ambulanten Leistungen und moderaterem Selbstbehalt finden, die in offenen oder jüngeren Risikogemeinschaften deutlich stabiler prämiert sind. Lesen Sie zunächst in unserem Beitragserhöhungs-Chart die historischen Steigerungen dieses Tarifs und vergleichen Sie diese mit Alternativen. Danach hilft Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Wechselziele zu identifizieren. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welcher Tarif zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum Continentale COMFORT, SGII1/100 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden mit bis zu 300 Euro pro zwei Kalenderjahre erstattet. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Stationär profitieren Sie von Einbettzimmern, Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus und stationärer Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit einer jährlichen Obergrenze, die ab dem sechsten Jahr 10.000 Euro alle zwei Jahre beträgt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Für Bestandskunden der Continentale bedeutet das, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Diese Entwicklung führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, besonders für ältere Versicherte, da sich die sinkende Beitragsbasis auf steigende medizinische Kosten aufteilt. Allerdings können Continentale-Bestandsversicherte in offene oder jüngere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Diese hohe Eigenbeteiligung ist typisch für Premium-Tarife und reduziert die Monatsprämie erheblich. Im Gegenzug müssen Sie die ersten 5.000 Euro Ihrer jährlichen Behandlungskosten selbst tragen. Für älter werdende Versicherte wird ein hoher Selbstbehalt oft zur Last; in solchen Fällen können offene Tarife mit moderaterem Selbstbehalt und stabiler Beitragsentwicklung attraktiver sein.
Ja, als Continentale-Bestandsversicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen anteilig übernehmen und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, allerdings hängt dies vom einzelnen Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen verfügbar sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel erheblich, insbesondere wenn Sie älter geworden sind oder die Beitragssprünge zunehmend belasten. Ein 5.000-Euro-Selbstbehalt ist für Versicherte ab 60 Jahren oft zu hoch geworden, und offene Tarife bieten ähnliche Leistungen (Einbettzimmer, Chefarzt) mit stabilerem Beitragstrend. Allerdings hängt die Rentabilität auch von Ihrem genauen Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem verfügbaren Angebot ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann diese Frage für Ihre konkrete Situation beantworten und Ihnen zeigen, ob und wie ein Wechsel zu Einsparungen bei gleichwertigen Leistungen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert