Continentale COMFORT, SGII1/100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT, SGII1/100 NW im Detail
Der Continentale COMFORT, SGII1/100 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch eine Premium-Ausstattung im stationären Bereich auszeichnet. Mit Einbettzimmer, Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einem Selbstbehalt von 5.000 Euro positioniert sich dieser Tarif als hochwertige Vollversicherung für Versicherte, die maximale Wahlfreiheit bei der Hospitalisierung schätzen. Die ambulante Versorgung folgt dem 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz für ärztliche Leistungen, und die Zahnersatzdeckung bei 80% mit jährlichen Limits bis 10.000 Euro ab dem sechsten Jahr rundet die Leistungen ab.
Für Bestandskunden der Continentale eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Möglichkeit, kostengünstigere Alternativen mit ähnlichen Leistungsstandards zu prüfen. Geschlossene Tarife wie dieser erleben in ihrer schrumpfenden Risikogemeinschaft häufig überdurchschnittliche Beitragssteigerungen, insbesondere bei älteren Versicherten. Eine Analyse vorhandener Wechseloptionen kann daher erhebliche Ersparnisse bringen, in vielen Fällen ohne Kompromisse bei den Kernleistungen wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Verbesserungen beim Continentale PKV-Tarif möglich sind und worauf es beim Wechsel ankommt.
Basismerkmale
COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT+SGII1/100: Privatarztbehandlung.
COMFORT+SGII1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT, SGII1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




