Continentale COMFORT, SGII2/100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT, SGII2/100 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif COMFORT SGII2/100 NW der Continentale positioniert sich als solide Standardversicherung der neuen Welt mit moderaten Leistungsstandards. Mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr spart der Tarif bei laufenden Prämien; im Gegenzug trägt der Versicherte kleinere und mittlere Kosten selbst. Die ambulante Behandlung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), während Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet wird - allerdings mit gestuften Jahreshöchstgrenzen, die im ersten Jahr auf 1.000 Euro begrenzt sind.
Als geschlossener Tarif nimmt die COMFORT SGII2/100 NW keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft sukzessive schrumpfen lässt und den Druck auf die Beitragsentwicklung erhöht. Bestehende Versicherte dieses Versicherers können aber von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und häufig in jüngere, noch offene Tarife mit besserer Risikostruktur wechseln - oft mit stabileren Prämienverläufen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern die Altersrückstellungen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, wie der Continentale PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungspotenziale ein Tarifwechsel bietet.
Basismerkmale
COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT+SGII2/100: Privatarztbehandlung.
COMFORT+SGII2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT, SGII2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




