Continentale COMFORT-U, SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT-U, SP1 im Überblick
Der Continentale COMFORT-U, SP1 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro im Jahr ein hohes Maß an medizinischer Versorgung auf Privatarztbasis bietet. Der Tarif kombiniert Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und eine großzügige Zahnversicherung mit 80 Prozent Erstattung für Zahnersatz. Besonderheit: Die stationäre Versorgung erfolgt über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, was insbesondere in umfangreichen Behandlungsfällen einen Vorteil darstellt. Hinzu kommt ein breites Leistungsspektrum ambulant mit bis zu 3,5-fachem Satz, Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich und Naturheilverfahren.
Die Eigenschaft offen bedeutet, dass dieser Tarif aktiv Neukunden aufnimmt und von einer ausgeglichenen Altersstruktur im Versichertenkollektiv profitiert. Das wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus. Für bereits bei der Continentale Versicherte bietet der Tarif gleichzeitig ein attraktives Ziel für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, da in vielen Fällen die bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist - allerdings muss dies im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel in den Continentale PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und welche Kostenersparnisse möglich sind.
Basismerkmale
COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT-U: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-U: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT-U+SP1: Privatarztbehandlung.
COMFORT-U+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT-U, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT-U: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT-U: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




