Continentale COMFORT-U, SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT-U, SP2 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif Continentale COMFORT-U, SP2 richtet sich an Privatversicherte, die umfassende Leistungsgarantien mit planbar hohem Selbstbehalt suchen. Der Tarif kombiniert GOÄ Höchstsätze (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen, bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen) mit 80 Prozent Zahnersatzerstattung, 100 Prozent Zahnbehandlung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Mit einem fünftausend Euro jährlichen Selbstbehalt akzeptieren Versicherte bewusst höhere Eigenbeteiligung zugunsten moderat gehaltener Prämien.
Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der COMFORT-U von einer Risikogemeinschaft, die aktiv Neukunden aufnimmt und damit eine ausgewogene Altersstruktur bewahrt. Bestehende Continentale-Versicherte können dennoch prüfen, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Continentale-Tarif in vielen Fällen niedrigere Beiträge bei gleichen oder besseren Leistungen ermöglicht. Solche Wechsel erfolgen ohne Wechsel des Versicherers und nutzen bestehende Altersrückstellungen effizient.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihren Continentale PKV-Tarif optimal einordnen und ob ein Wechsel für Ihre Situation rentabel ist.
Basismerkmale
COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
COMFORT-U: Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
COMFORT-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
COMFORT-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
COMFORT-U: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
COMFORT-U+SP2: Privatarztbehandlung.
COMFORT-U+SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
COMFORT-U, SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
COMFORT-U: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
COMFORT-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
COMFORT-U: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
COMFORT-U: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




