Continentale COMFORT-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale COMFORT-U im Überblick
Der Continentale COMFORT-U ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Jahresselbstbehalt von 5.000 Euro. Das Besondere: Ambulant erstattet der Tarif Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), und die Zahnersatzquote liegt bei 80 Prozent mit jährlichen Summenbegrenzungen bis 10.000 Euro ab dem 6. Versicherungsjahr. Im stationären Bereich deckt der COMFORT-U Regel- und Belegarztleistungen ab, allerdings mit Mehrbettzimmern und ohne Privatarztbehandlung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Continentale häufig eine Option sein, um Prämien zu senken oder bessere Leistungen zu erreichen. Der COMFORT-U ist ein aktiv beworbener Neukunden-Tarif und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung stabilisiert. Bei geschlossenen Tarifen schrumpft die Risikogemeinschaft oft deutlich; der offene Status des COMFORT-U bedeutet, dass neue Versicherte aufgenommen werden und der Kollektivgedanke gestärkt bleibt. Dadurch fallen die Beitragserhöhungen in der Regel gemäßigter aus als bei älteren, geschlossenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Tarifwechsel im Continentale-Portfolio für Sie sinnvoll ist und zu einer optimalen Continentale PKV-Tarif-Lösung führt.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren. Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR ab dem 6.Kalenderjahr alle 2 Jahre.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




