Continentale ECONOMY AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale ECONOMY AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. aus der alten Welt, der ambitionierte Leistungen mit einem klar definierten Selbstbehalt kombiniert. Der ECONOMY AW bietet Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen), deckt zahnärztliche Behandlung zu 100% ab und erstattet Zahnersatz mit 60%. Mit 5.000 Euro Jahres-Selbstbehalt positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment für Versicherte, die Kostenschutz mit umfassenden Leistungen verbinden möchten.
Als geschlossener Tarif steht der ECONOMY AW nicht mehr für externe Neukunden offen; seine Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was langfristig zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Continentale-Versicherte eröffnet sich jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG, der in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führt, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Die Altersrückstellungen können tendenziell teilweise mitgenommen werden, was den Wechsel attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Sie ein Tarifwechsel beim Continentale PKV-Tarif ECONOMY AW sinnvoll ist und welche Alternativen Ihre Situation besser abdecken.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren Bezug.
Wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden, kein Leistungsanspruch aus diesem Tarif. In diesem Fall können Sehhilfen gegen einen mtl. Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




