Continentale ECONOMY NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale ECONOMY NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ECONOMY NW der Continentale positioniert sich als Kostenschutz-Lösung mit moderatem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Der Neue-Welt-Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Regel- und Belegarztleistungen sowie Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60% mit einer Jahresobergrenze von 3.000 Euro. Hilfsmittel werden bis 1.000 Euro vollständig erstattet.
Geschlossene Tarife der neuen Welt erleben häufig längere Beitragsstabilität, da sie bei ihrer Einführung mit moderner Kalkulation versehen wurden, profitieren aber langfristig von Beitragsdruck durch eine schrumpfende Versichertengemeinschaft. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif der Continentale bietet in vielen Fällen eine Gelegenheit, die Beitragslast zu senken und möglicherweise bessere Leistungsmerkmale zu erhalten; Altersrückstellungen werden häufig angerechnet, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
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Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren Bezug.
Wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden, kein Leistungsanspruch aus diesem Tarif. In diesem Fall können Sehhilfen gegen einen mtl. Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




