Continentale ECONOMY, SGII2/100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale ECONOMY, SGII2/100 AW im Detail
Der Continentale ECONOMY, SGII2/100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch seine umfassende ambulante Leistung mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen und eine großzügige stationäre Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Versicherungsjahr akzeptieren Versicherte bewusst eine höhere Eigenverantwortung im Schadensfall. Die zahnmedizinische Versorgung umfasst 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz bis 3.000 EUR jährlich.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten Bestandsversicherten der Continentale häufig die Möglichkeit, ihre Prämien zu optimieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, erfahren Versicherte oft überdurchschnittliche Beitragssteigerungen. Ein strukturierter Wechsel kann Abhilfe schaffen und ist ohne eine erneute Gesundheitsprüfung häufig realisierbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif.
Basismerkmale
ECONOMY: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ECONOMY: 200,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren Bezug.
Wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden, kein Leistungsanspruch aus diesem Tarif. In diesem Fall können Sehhilfen gegen einen mtl. Beitragszuschlag mitversichert werden.
ECONOMY: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ECONOMY: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
ECONOMY: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
ECONOMY: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ECONOMY: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
ECONOMY+SGII2/100: Privatarztbehandlung.
ECONOMY+SGII2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ECONOMY, SGII2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ECONOMY: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ECONOMY: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ECONOMY: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
ECONOMY: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




