Continentale ECONOMY-U, SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale ECONOMY-U, SP2 im Überblick
Der Continentale ECONOMY-U, SP2 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit strukturiertem Selbstbehalt von 5.000 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär bietet dieser Tarif sogar Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Zahnersatz-Erstattung liegt bei 60 Prozent mit einer jährlichen Obergrenze von 3.000 Euro, Zahnbehandlung wird vollständig erstattet. Psychotherapie ist in beide Versorgungsbereiche integriert.
Eine interne Tarifwechsel-Strategie nach §204 VVG lohnt sich häufig für Versicherte, die ihre Prämie senken möchten, ohne die gewohnte Leistungsstruktur grundlegend zu verändern. Offene Tarife wie der ECONOMY-U profitieren von einer stabilen Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt als bei geschlossenen Tarifen. Tatsächlich können Versicherte beim internen Wechsel in vielen Fällen ihre Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung Zugang zu besseren Bedingungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Continentale PKV-Tarif tatsächlich optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.
Basismerkmale
ECONOMY-U: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
ECONOMY-U: Erstattet werden
- max. 200,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
ECONOMY-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ECONOMY-U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
ECONOMY-U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
ECONOMY-U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ECONOMY-U: Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
ECONOMY-U+SP2: Privatarztbehandlung.
ECONOMY-U+SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ECONOMY-U, SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ECONOMY-U: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ECONOMY-U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ECONOMY-U: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
ECONOMY-U: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




