Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 5.000 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale ECONOMY-U im Überblick

Die Continentale ECONOMY-U ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Kalenderjahr. Dieser Tarif wird aktiv für Neukunden geöffnet und bietet eine solide ambulante Versorgung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, kombiniert mit stationärer Betreuung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, während Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils zu 60 Prozent erstattet werden, mit einer Jahresobergrenze von 3.000 EUR.

Der offene Status der ECONOMY-U bedeutet, dass sich die Risikogemeinschaft aktiv vergrößert und tendenziell von einer ausgewogeneren Altersstruktur profitiert. Dies wirkt sich in der Regel stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus. Gleichzeitig eröffnet sich für Bestandsversicherte der Continentale die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu diesem Tarif oder in andere Tarife desselben Versicherers, wodurch in vielen Fällen eine Optimierung zwischen Leistungen und Beiträgen möglich wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet die individuellen Chancen eines Tarifwechsels im Continentale PKV-Tarif und zeigt auf, welche Optimierungen für Ihre persönliche Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt5.000 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 200,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Psychotherapie

Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: ECONOMY-U versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet es, dass die ECONOMY-U ein offener Tarif ist?

Ein offener Tarif wie die Continentale ECONOMY-U ist für neue Versicherungsnehmer zugänglich, die noch nicht bei der Continentale versichert sind. Die Risikogemeinschaft wächst kontinuierlich, was tendenziell zu einer stabileren Altersstruktur und moderateren Beitragssteigerungen führt. Bestandsversicherte der Continentale können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit in diesen offenen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.

Der offene Status bietet auch Vorteile für langfristige Versicherungsstabilität: Ein aktiv beworbener Tarif wird in der Regel systematisch gepflegt und entwickelt sich nicht in die Nische wie geschlossene Tarife. Für Versicherte der ECONOMY-U bedeutet dies Planungssicherheit. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann bewerten, ob ein Wechsel in diesen stabilen Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: Welche Rechte habe ich?

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dies regelt §204 VVG. Bei einem solchen Tarifwechsel können Ihre bisherigen Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation und zeigt Ihnen die konkreten Wechseloptionen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie verständlich nachvollziehen, wie ein Wechsel aus Ihrem jetzigen Tarif in ein besseres Angebot innerhalb der Continentale aussieht. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in der ECONOMY-U: Was ist der beste Weg?

Auch offene Tarife wie die ECONOMY-U sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, denn die medizinischen Kosten und Behandlungsstandards steigen kontinuierlich. Die stabile Altersstruktur eines offenen Tarifs wirkt preisdämpfend, doch können Leistungsausdehnungen, verbesserte medizinische Technologien und Renditeentwicklungen dennoch zu Anpassungen führen. Eine Beitragserhöhung ist daher kein Zeichen von Misswirtschaft, sondern ein normaler Anpassungsmechanismus.

Der §204 VVG-Tarifwechsel ist die bewährte Antwort: Häufig finden sich innerhalb der Continentale Tarife mit besseren Konditionen oder niedrigeren Beiträgen, ohne dass Sie bedeutende Leistungen aufgeben müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite zeigt die historische Entwicklung und hilft Ihnen, die Notwendigkeit zu verstehen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um zu erfahren, welcher Tarif Ihnen persönlich besser passt.

Häufige Fragen zum Continentale ECONOMY-U

Die ECONOMY-U bietet ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie ist auf 50 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt, Sehhilfen werden mit bis zu 200 EUR alle zwei Jahre erstattet. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100% bis 1.000 EUR, danach 80%. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60% erstattet (Jahresobergrenze 3.000 EUR). Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer mit Regelarzt und Belegarzt.
Die ECONOMY-U ist ein offener Tarif der Continentale. Das bedeutet, dass der Versicherer aktiv Neukunden aufnimmt, die nicht bereits Continentale-Kunden sind. Die wachsende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu einer ausgewogeneren Altersstruktur und wirkt sich stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus. Für bestehende Continentale-Versicherte bietet die Offenheit zusätzlich einen einfachen Anknüpfungspunkt für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG.
Der Selbstbehalt in der Continentale ECONOMY-U beträgt 5.000 EUR pro Kalenderjahr. Dies ist ein höherer Selbstbehalt, der sich tendenziell positiv auf die Beitragshöhe auswirkt, da der Versicherte einen größeren Teil der laufenden Kosten selbst trägt. Der Selbstbehalt findet auf alle Leistungsbereiche Anwendung und muss pro Versicherungsjahr neu erfüllt werden.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Tarifen der Continentale. Ob ein günstigerer Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar ist, hängt von der Konstellation ab. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die 5.000 EUR Selbstbehalt sind ein wichtiger Einflussfaktor: Nutzen Sie medizinische Leistungen regelmäßig, ist ein Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt möglicherweise sinnvoll. Umgekehrt kann ein noch höherer Selbstbehalt die Beiträge deutlich senken. Auch die Zahn- und Psychotherapieleistungen sind Entscheidungskriterien. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Ansprüche und zeigt, welcher Tarif innerhalb der Continentale am besten zu Ihnen passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert