Continentale ECONOMY-U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale ECONOMY-U im Überblick
Die Continentale ECONOMY-U ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 5.000 EUR pro Kalenderjahr. Dieser Tarif wird aktiv für Neukunden geöffnet und bietet eine solide ambulante Versorgung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, kombiniert mit stationärer Betreuung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, während Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils zu 60 Prozent erstattet werden, mit einer Jahresobergrenze von 3.000 EUR.
Der offene Status der ECONOMY-U bedeutet, dass sich die Risikogemeinschaft aktiv vergrößert und tendenziell von einer ausgewogeneren Altersstruktur profitiert. Dies wirkt sich in der Regel stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus. Gleichzeitig eröffnet sich für Bestandsversicherte der Continentale die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu diesem Tarif oder in andere Tarife desselben Versicherers, wodurch in vielen Fällen eine Optimierung zwischen Leistungen und Beiträgen möglich wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet die individuellen Chancen eines Tarifwechsels im Continentale PKV-Tarif und zeigt auf, welche Optimierungen für Ihre persönliche Situation passen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 200,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden. Diese können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




