Continentale MVS 100/1950 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale MVS 100/1950 B AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif MVS 100/1950 B AW der Continentale vereint Premium-Leistungen aus der Alten Welt mit einem moderaten Einstiegs-Selbstbehalt von 1.950 Euro pro Jahr. Die GOÄ-Erstattung erfolgt über den Höchstsatz hinaus, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarztrecht ist gewährleistet. Die Zahnersatz-Erstattung liegt bei vollständiger Kostenübernahme (100%), und auch Kieferorthopädie wird zu diesem Satz erstattet. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und Sehhilfen-Erstattung von 110 Euro alle zwei Jahre ergänzen das Leistungsspektrum. Dieser Tarif richtet sich an Bestände der Continentale, die Premium-Schutz mit moderater Eigenbeteiligung suchen.
Für Versicherte des MVS 100/1950 B AW ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale oft eine Optimierungsmöglichkeit. Geschlossene Tarife der Alten Welt unterliegen tendenziell höheren Beitragsanpassungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft und sich demografisch verändert. Ein Wechsel in einen offenen, jüngere Versicherte aufnehmenden Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung bremsen und häufig gleichwertige Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden oft übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt in den meisten Fällen nicht grundsätzlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, wie Sie Ihren Continentale PKV-Tarif optimieren können und welche Alternativen innerhalb der Continentale zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




