Continentale MVS 100/3900 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale MVS 100/3900 AW im Profil
Die Continentale MVS 100/3900 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der mit hochwertigen Leistungen und gleichzeitig einer substanziellen Kostenverantwortung ausgestaltet ist. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, bietet Einbettzimmer bei stationärer Behandlung und Chefarztbehandlung. Besonders hervorzuheben ist die vollständige Zahnerstattung mit bis zu 100% für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mit einem Jahresselbstbehalt von 3.900 EUR trägt der Versicherte jedoch einen erheblichen Eigenanteil an den Kosten.
Als geschlossener Tarif ist die MVS 100/3900 AW für Neukunden nicht mehr zugänglich; bestehende Continentale-Versicherte können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen oder andere Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft naturgemäß, was oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Tarif mit besserer Risikostruktur kann in vielen Fällen Prämieneinsparungen bringen und gleichzeitig Leistungslücken schließen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart Optimierungspotenziale für Ihren Continentale PKV-Tarif und zeigt machbare Wechselwege auf.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Erstattet werden 100% für
- Zahnbehandlung: Untersuchung zur Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
- Zahnersatz und Kieferorthopädie: Prothetik, Kronen jeder Art, Brücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie sowie Implantate.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




