Continentale MVS 100/3900 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale MVS 100/3900 B AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif MVS 100/3900 B AW der Continentale Krankenversicherung a.G. bietet eine hochwertige Absicherung mit Leistungsmerkmalen auf Premium-Niveau. Das Herzstück sind die Übererstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Im stationären Bereich sichert der Tarif eine Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, psychotherapeutische Leistungen sind ebenfalls abgedeckt. Die Zahnversicherung zeichnet sich durch eine vollständige Kostenübernahme (100%) für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie aus, allerdings mit aufgestuften Jahresgrenzen von 1.250 EUR im ersten Jahr bis 10.000 EUR ab dem sechsten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist seit längerer Zeit für neue externe Kunden geschlossen, wodurch die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und die Beitragsentwicklung typischerweise verstärkt wird. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif Prämien senken und gleichzeitig bessere oder gleichwertige Leistungen sichern. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen ist in den meisten Fällen möglich, wobei die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung vom Einzelfall abhängt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, ob ein Wechsel für Ihren Continentale PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




