Continentale MVS 100/700 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale MVS 100/700 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif MVS 100/700 NW der Continentale Krankenversicherung vereint eine hochwertige Leistungsausstattung: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und eine Zahnersatz-Quote von 80 Prozent. Der jährliche Selbstbehalt von 700 Euro wird bei ambulanten Leistungen, Zahnbehandlung und Vorsorgeuntersuchungen angerechnet. Die Continentale positioniert sich mit diesem Tarif der neuen Welt als Premium-Angebot für Versicherte, die umfassenden Schutz mit hohem Komfort verbinden möchten.
Da der MVS 100/700 NW geschlossen ist, steht er für neue externe Kunden nicht mehr zur Verfügung. Bestandsversicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche moderneren oder besseren Tarife wechseln. Geschlossene Tarife erleben durch ihre schrumpfende Risikogemeinschaft eine beschleunigte Beitragsentwicklung; ein Tarifwechsel zu aktuelleren Angeboten kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichzeitig Leistungen verbessern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif MVS 100/700 NW konkret bestehen und ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




