Continentale MVS 100 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale MVS 100 B AW im Überblick
Der Continentale MVS 100 B AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der für Versicherte bereits über die Höchstsätze hinausgeht. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfallen Zuzahlungen bei ambulanten und stationären Leistungen vollständig. Der Tarif kombiniert die GOÄ-Übererstattung auf allen Ebenen (Ambulanz, Stationär, Zahnbereich) mit Einbettzimmer und Privatarztbehandlung, was ihm eine Premium-Position im Markt sichert. Die zahnmedizinische Versorgung überzeugt mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, ergänzt durch kieferorthopädische Leistungen und Implantatabdeckung.
Als Bestandstarif ist der MVS 100 B AW für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Continentale-Versicherte können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen attraktiven Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt allerdings zu schrumpfendem Versichertenkollektiv und damit zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Tarifwechsel zu moderateren Beiträgen bietet sich häufig an, ohne dabei auf die höherwertigen Leistungen verzichten zu müssen. Die Analyseerfahrung zeigt: Bei einem solchen internen Wechsel können in vielen Fällen Altersrückstellungen vollständig oder zum Großteil übernommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Optimierungen im Continentale PKV-Tarif möglich sind und wie Sie von besseren Beitragsentwicklungen profitieren können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




