Continentale PREMIUM-MED, SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale PREMIUM-MED, SP1
Der Continentale PREMIUM-MED, SP1 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherten eine umfangreiche ambulante und stationäre Versorgung bietet. Die Ambulanz wird bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, und auch stationär genießen Sie Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und GOÄ-Leistungen über dem Standard. Mit 500 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif solide Kostenbeteiligung bei gleichzeitig hochwertigen Leistungen wie 100% Zahnbehandlung und 85% Zahnersatz.
Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten dieses Tarifes häufig Chancen, die Prämien zu senken und gleichzeitig Leistungen zu erhalten oder sogar zu verbessern. Da der PREMIUM-MED ein offener Tarif mit aktiv gemanagtem Versichertenbestand ist, dürfte die Prämienentwicklung tendenziell moderat ausfallen - allerdings lohnt es sich, alternative Tarife im Portfolio der Continentale zu vergleichen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen uneingeschränkt mitgenommen werden, wobei die genaue Situation stets individuell zu prüfen ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.
Basismerkmale
PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
PREMIUM-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM-MED: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
PREMIUM-MED+SP1: Privatarztbehandlung.
PREMIUM-MED+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
PREMIUM-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
PREMIUM-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




