Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum Continentale PREMIUM-MED, SP1

Der Continentale PREMIUM-MED, SP1 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherten eine umfangreiche ambulante und stationäre Versorgung bietet. Die Ambulanz wird bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, und auch stationär genießen Sie Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und GOÄ-Leistungen über dem Standard. Mit 500 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif solide Kostenbeteiligung bei gleichzeitig hochwertigen Leistungen wie 100% Zahnbehandlung und 85% Zahnersatz.

Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten dieses Tarifes häufig Chancen, die Prämien zu senken und gleichzeitig Leistungen zu erhalten oder sogar zu verbessern. Da der PREMIUM-MED ein offener Tarif mit aktiv gemanagtem Versichertenbestand ist, dürfte die Prämienentwicklung tendenziell moderat ausfallen - allerdings lohnt es sich, alternative Tarife im Portfolio der Continentale zu vergleichen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen uneingeschränkt mitgenommen werden, wobei die genaue Situation stets individuell zu prüfen ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

PREMIUM-MED: Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.

  • 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
  • 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.

Psychotherapie

PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

PREMIUM-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

PREMIUM-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

PREMIUM-MED: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
  • Malariaprophylaxe.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

PREMIUM-MED+SP1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

PREMIUM-MED+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

PREMIUM-MED, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

PREMIUM-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

PREMIUM-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

PREMIUM-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PREMIUM-MED, SP1 versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen offenen Tarif bei der Continentale?

Der Continentale PREMIUM-MED, SP1 nimmt aktiv neue Versicherte auf und verfügt daher über eine ausgeglichenere Altersstruktur und ein stabileres Versichertenrisiko als geschlossene Tarife. Dies führt typischerweise zu moderateren Beitragssteigerungen, da die Risikogemeinschaft nicht schrumpft und medizinische Kostensteigerungen auf mehr Schultern verteilt werden. Für Bestandsversicherte der Continentale bedeutet dies zusätzlich: Sie können im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG auch in andere Continentale-Tarife wechseln und profitieren von einer insgesamt stabilen Trägerschaft.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die aktive Neukundenakquisition und Prämienkalkulation dieses Tarifes auf marktgerechte Preisgestaltung abzielt. Wer bereits langjährig im PREMIUM-MED versichert ist, könnte durch einen internen Wechsel zu einem speziell optimierten Tarif Einsparungen erzielen - vorausgesetzt, die Leistungen bleiben vergleichbar oder bessern sich sogar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über die gesamte Continentale-Palette und kann beratend zur Seite stehen.

Tarifwechsel beim PREMIUM-MED, SP1: Ihre Chancen nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel bei der Continentale ist Ihr Recht nach §204 VVG. Dabei können in den meisten Fällen bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, ohne dass erneut eine vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich ist - allerdings hängt der Umfang von Fall zu Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche Alternativen für Sie verfügbar sind und ob Sie von einem Wechsel profitieren. Die individuelle Situation - Ihr Alter, Ihre Gesundheit, Ihre aktuellen Leistungsanforderungen - entscheidet über die beste Strategie. Jetzt anmelden und lassen Sie sich persönlich beraten.

Beitragserhöhung im PREMIUM-MED, SP1: Wege zur Ersparnis

Obwohl der PREMIUM-MED ein offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft ist, führen medizinische Kostensteigerungen und die allgemeine Prämienentwicklung auch hier zu Beitragssteigerungen. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro und Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, umfangreiche Zahnversorgung) ist dieser Tarif preislich positioniert - und bei längerer Versichertendauer kann ein Vergleich mit besseren internen Alternativen lohnen.

Ein §204 VVG Tarifwechsel kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen: Durch den Wechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif mit ähnlichen Leistungen oder gezieltem Leistungsverzicht lassen sich Prämien oft merklich senken. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie die historische Beitragsentwicklung der Continentale-Tarife; nutzen Sie diesen Überblick als Planungshilfe. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Empfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum Continentale PREMIUM-MED, SP1

Der PREMIUM-MED, SP1 erstattet ambulante ärztliche Leistungen zu GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 100%, danach 80%, sowie Naturheilverfahren nach schulmedizinischem Standard. Sehhilfen werden bis 400 Euro in 2 Jahren oder bis 2.500 Euro für Lasik-Verfahren erstattet. Stationär zahlt der Tarif Privatarzt-Behandlung im Einbettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz. Zahntechnisch: 100% Zahnbehandlung, 85% Zahnersatz mit jährlichen Summenbegrenzungen (2.000-10.000 Euro nach Zeitfenster), 85% Kieferorthopädie. Hilfsmittel werden zu 100% bis 1.000 Euro, danach zu 80% erstattet, mit spezifischen Höchstsätzen (z.B. 1.500 Euro für Hörhilfen pro Ohr pro Jahr).
Der PREMIUM-MED, SP1 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv neue Versicherte auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wächst oder bleibt stabil, die Altersstruktur ist ausgeglichener, und Prämienanstiege fallen tendenziell moderater aus als bei geschlossenen Tarifen. Für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet dies zusätzlich die Möglichkeit, intern zu optimieren, ohne dass der Tarif selbst geschlossen wird.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Er wird pro Versicherungsjahr neu fällig und bildet die erste finanzielle Grenze, ab der Ihre Versicherung regulär Kosten erstattet. Mit diesem moderaten Selbstbehalt ist der Tarif zwischen Einstiegsmodellen und Volltarif-Varianten positioniert.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif ist in vielen Fällen möglich, wobei bestehende Altersrückstellungen oft übernommen werden können. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden, variiert von Fall zu Fall. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen hier Klarheit verschaffen. Die verbindliche Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrer persönlichen Leistungserwartung ab. Wenn Sie bereits lange im PREMIUM-MED versichert sind und die aktuellen Beitragssteigerungen spüren, lohnt sich ein Vergleich: Der Tarif ist hochwertig positioniert (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, hohe Zahnquoten), und oft gibt es günstigere Continentale-Alternativen mit vergleichbaren oder nur leicht reduzierten Leistungen. Jüngere, berufstätige Versicherte mit stabilem Einkommen könnten auch die volle Leistung des PREMIUM-MED bewusst gewählt haben - für diese Gruppe ist ein Wechsel weniger dringend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete nächste Schritte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert