Continentale PREMIUM-MED, SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PREMIUM-MED, SP2 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif PREMIUM-MED SP2 der Continentale kombiniert eine solide finanzielle Grundlage mit gehobenen medizinischen Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr bleiben Versicherte bei regelmäßigen Ausgaben überschaubar beteiligt. Die GOÄ-Erstattung erfolgt konsequent über die Höchstsätze hinaus, sowohl ambulant als auch stationär, was Privatärzte bevorzugt honoriert. Hinzu kommt eine Zweibettzimmerunterbringung im Krankenhaus sowie vollständige Privatarztbehandlung mit stationärer Psychotherapie. Zahnersatz wird zu 85 Prozent erstattet - eine der höheren Quoten im Markt.
Die Tatsache, dass der PREMIUM-MED SP2 ein offener Tarif ist, bedeutet für Versicherte Sicherheit durch eine aktive und wachsende Versichertengemeinschaft. Diese Balance aus stabiler Altersstruktur und kontinuierlich einsteigenden Neukunden wirkt sich tendenziell kostendämpfend auf die Beitragsentwicklung aus - ein Vorteil gegenüber geschlossenen, ausschließlich älter werdenden Kollektiven. Der Neue-Welt-Status unterstreicht dies: Die Tarifstruktur ist modern und lädt nicht zu riskanten Optimierungen ein. Gleichzeitig können Bestandsversicherte nach §204 VVG in moderatere Tarife der Continentale wechseln, wenn ein Optimierungspotenzial besteht. Die Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder vollständig übernommen, eine Gesundheitsprüfung fällt in vielen Fällen entschärft oder ganz weg.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret, ob eine Optimierung im Rahmen eines Continentale PKV-Tarifs für Sie lohnt - etwa mit Blick auf Ihre aktuelle finanzielle Lage und Ihre persönliche Risikobereitschaft.
Basismerkmale
PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM-MED: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
PREMIUM-MED: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
PREMIUM-MED: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM-MED: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
PREMIUM-MED+SP2: Privatarztbehandlung.
PREMIUM-MED+SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED, SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
PREMIUM-MED: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
PREMIUM-MED: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
PREMIUM-MED: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
PREMIUM-MED: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




